Fußgängerüberweg: So verhalten sich Autofahrer am Zebrastreifen richtig
An einem Fußgängerüberweg gelten nach § 26 StVO strikte Vorschriften für Autofahrer. Schwächere Verkehrsteilnehmer sollen vor Gefahren geschützt werden. Eine Übersicht.
Ein Fußgängerüberweg ist mit durch breite Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet, die umgangssprachlich auch als Zebrastreifen bezeichnet werden. Dieser wird entsprechend mit einem blauen Hinweisschild für Autofahrer mit einem überquerenden Passanten (Verkehrszeichen 350) angekündigt.
An einem Zebrastreifen sollen Fußgänger sicher die Straße überqueren können. Ist ein Bordstein vorhanden, ist dieser abgesenkt, um eine barrierefreie Überquerung zu ermöglichen. Insbesondere für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen sollen ohne Hindernisse auf die andere Straßenseite kommen.
Regeln für Autofahrer nach § 26 StVO
Der § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt die Regeln an einem Fußgängerüberweg. Dabei erklärt Abs. 1 das Fahrzeuge sich einem Zebrastreifen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern dürfen oder ganz anhalten müssen, wenn Fußgänger oder Personen mit einem Rollstuhl die Straße überqueren möchten. Der Wortlaut des § 26. Abs 1:
1) „An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.“
Auch wenn diese nicht explizit genannt werden gilt die Regel am Zebrastreifen auch für Fahrradfahrer. Allerdings müssen die Radfahrer von Ihrem Fahrrad absteigen und es schieben. Mit einem Fuß aufs Pedel steigen und anschieben – wie bei einem Tretroller – ist auch erlaubt.
Nicht auf dem Zebrastreifen halten
Wenn der Verkehr zähfließend oder stockend ist, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Fußgängerweg fahren, wenn vorher erkennbar ist, wenn Sie auf ihm warten müssten. Insbesondere an Ampeln im Berufsverkehr kann das häufiger vorkommen. Also lieber noch eine Ampelphase abwarten bevor Sie regelwidrig auf dem Zebrastreifen zum Stehen kommen. Das könnte teuer werden. Das steht im § 26. Abs 2 StVO:
(2) „Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.“
Überholverbot
Der § 26. Abs 3 StVO schreibt ein generelles Überholverbot für Autofahrer an einem Fußgängerüberweg vor. Das Überholverbot gilt unabhängig von der Geschwindigkeit.
Die Vorschriften gelten auch, wenn die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil führt. (§ 26. Abs 4 StVO)
Welches Bußgeld droht am Zebrastreifen?
Wenn Autofahrer einen Fußgänger nicht den Zebrastreifen überqueren lassen, kann das richtig teuer werden. In diesem Fall droht ein Bußgeld von 80 Euro. Voraussetzung ist aber, dass der Fußgänger den Überweg auch erkennbar nutzen wollte. Dafür muss dieser aber nicht direkt am Fußgängerüberweg stehen. Es reicht auch, wenn jemand zu Fuß dem Zebrastreifen näher kommt.
Ein Überholvorgang am Fußgängerüberweg wird ebenfalls mit einem Bußgeld von 80 Euro bestraft. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 100 Euro. Außerdem wird bei jedem Vergehen ein Punkt in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.