Aktualisiert am 28.11.2022 von

Ladung nicht richtig gesichert?

Wer mit einem Kfz etwas transportiert muss auf die Sicherheit der Ladung achten. Ansonsten drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Eine falsche Ladungssicherung kann für andere Verkehrsteilnehmer leicht gefährlich werden. Wer etwas transportiert muss die Ladung fachgerecht sichern, so dass sie nicht zum Risiko wird. Wir haben uns die Regeln zur Ladungssicherheit aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau angesehen und welche Strafen laut Bußgeldkatalog drohen, wenn diese verletzt werden.

Ladungssicherheit nach §22 StVO

Der §22 Abs. 1 StVO definiert die Regeln, wie eine Ladung in Fahrzeugen gesichert werden muss. So heißt es:

(1) „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

Bundesministerium der Justiz (2013), Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 Ladung

Die Ladung muss in einem Fahrzeug also so gesichert sein, dass sie bei einer Vollbremsung oder spontanen Ausweichbewegung an ihrem Platz bleibt. Zumindest so, dass kein Risiko für den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer entstehen. Bei der Ladungssicherung müssen technische Standards eingehalten werden.

Maximalhöhe und Breite

Darüber hinaus grenzt der § 22 Abs. 2 StVOauch den Umfang der Fahrzeuge inklusive der Ladung ein. So dürfen das Fahrzeug inklusive der Ladung höchstens eine Breite von 2,55 m und eine Höhe von 4,0 m aufweisen. Bei Kfz für Forst- und Landwirtschaft erhöht sich die vorgeschriebene Breite auf 3,0 m.

Überstand der Ladung nach vorne und hinten

Auch darf die Ladung nicht zu weit über das Fahrzeug hinausragen. Nach vorne gibt es eine Begrenzung von 2,50 m. Nach hinten sind es 1,50 m und bei Strecken unter 100km bis zu 3,00 m. Insgesamt dürfen Fahrzeug oder Zug inklusive Ladung nicht länger als 20,75 m sein.

Sicherungsmittel

Wenn die Ladung über 1 Meter von den Rückstrahlern aus nach hinten aus dem Fahrzeug hinausragt, muss diese gekennzeichnet werden. Das kann beispielsweise durch eine hellrote Fahne oder ein quer zur Fahrtrichtung pendelndes Schild geschehen.

Strafen bei fehlender Sicherung

Der Bußgeldkatalog sieht für eine nicht gesicherte Ladung ein Bußgeld von 60 € und ein Punkt in Flensburg vor. Ist die Ladungssicherung in einem LKW oder Bus unzureichend durchgeführt und es wurde dadurch jemand gefährdet, wird das Bußgeld auf 75 € erhöht.

Bußgeldkatalog Ladungssicherung
VergehenBußgeldPunkteFahrverbot
Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können
…mit Motorrad, PKW, PKW mit Anhänger mit Gefährdung60 €1
…mit LKW oder Bus60 €1
…mit Gefährdung75 €1
Fahrzeug mit Ladung über einer Höhe von 4,20m geführt60 €1
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt Bkat-Nr. 102-102.2.1, 104

Quellen
[1]
Bundesministerium der Justiz, 01.2013, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 Ladung