Die Bußgeldbehörde in Freiburg ist für die Feststellung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Die Strafen richten sich nach dem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog, die Sie hier einsehen können:
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder & Punkte
- Handy am Steuer: Aktuelle Strafen
- Park- und Halteverstöße: Bußgelder & Punkte
- Rotlichtverstöße: Bußgelder & Fahrverbot
Infos zur Online-Anhörung in Freiburg über Owi.komm.one
Wenn Sie in Freiburg geblitzt wurden, können Sie über das OWI-Portal komm.one Einsicht in den Anhörungsbogen erhalten. Die Einsicht ermöglicht es Ihnen Ihre persönlichen Daten zu korrigieren und ggf. angeben, ob Sie wirklich der Fahrer des Fahrzeugs waren, mit dem der Verkehrsverstoß begangen wurde.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit Beweismittel, wie das Blitzerfoto einzusehen. Hält die Bußgeldbehörde Freiburg nach der Online-Anhörung an dem Verstoß fest, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Binnen 14 Tage nach Zustellung können Sie einen Einspruch gegen den Vorwurf einlegen.
In unserem Blitzer-Check haben Sie die Möglichkeit den Vorwurf auf Fehler prüfen zu lassen. Das ist bereits nach Erhalt des. 1 Behördenschreibens möglich. Die Auswertung unserer Partnerkanzlei für Verkehrsrecht ist kostenlos & unverbindlich.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle in Freiburg ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer:
- Blitzer Freiburg im Breisgau, Schützenalleetunnel
- Blitzer Freiburg im Breisgau, B31, Schwarzwaldstraße
- Blitzer Freiburg im Breisgau, B31a, Autozubringer Mitte