Allgemeine Informationen zur Bußgeldbehörde in Strausberg
Die Bußgeldbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland ist zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Bei Fragen zu Verwarn- oder Bußgeldbescheiden können Sie die Mitarbeiter der Bußgeldstelle in Strausberg während der Öffnungszeiten kontaktieren.
Eröffnung des Bußgeldverfahrens
Bei schwereren Ordnungswidrigkeiten, die im Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße ab 60 Euro belegt sind, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dem Betroffenen wird Gelegenheit zur Äußerung gegeben, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Vorverfahren: Online-Anhörung (anhoerung.krz.de/804)
Die Bußgeldstelle Landkreis Märkisch-Oderland gibt Ihnen im Rahmen der Anhörung im Bußgeldverfahren Gelegenheit Stellung zu Ihrem Verstoß zu beziehen. Außerdem können Sie das Blitzerfoto online einsehen und Angaben zum Fahrer machen.
Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheid
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides kann binnen 2 Wochen Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Per E-Mail ist ein Einspruch nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.
Mahnung und Vollstreckung
Wird das Bußgeld nicht binnen 28 Tagen nach Rechtskraft bezahlt, folgt ein Mahn- und ggf. ein Vollstreckungsverfahren. Zahlungsunwillige Betroffene können bis zur Anordnung der Erzwingungshaft verfolgt werden.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle in Strausberg ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer: