Aufgabe der Bußgeldstelle in Biberach an der Riß
Die Bußgeldstelle Biberach ist eine Abteilung des Ordnungsamtes der Stadt Biberach an der Riß. Sie ist zuständig für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, die im Stadtgebiet begangen werden. Dazu gehören unter anderem Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Parkrecht, das Baurecht und das Gewerberecht.
Die Aufgaben der Bußgeldstelle Biberach lassen sich in zwei Bereiche unterteilen:
- Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten
Die Bußgeldstelle ermittelt Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern, von Polizeibeamtinnen und -beamten oder auch auf eigene Initiative. Dazu werden unter anderem Zeugenaussagen, Videoaufnahmen und Verkehrsdaten ausgewertet.
- Verfahrensablauf
Wenn die Bußgeldstelle eine Ordnungswidrigkeit festgestellt hat, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. In diesem Bescheid wird der Sachverhalt geschildert und das Bußgeld festgesetzt. Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene Einspruch einlegen.
Hinweise für Betroffene: Einspruch möglich
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen sorgfältig prüfen. Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen. Dazu haben Sie zwei Wochen Zeit. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich bei der Bußgeldstelle einzulegen.
In Ihrem Einspruch sollten Sie die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen. Dazu können Sie unter anderem Zeugenaussagen, Videoaufnahmen oder andere Beweismittel vorlegen.
Wenn der Einspruch zulässig ist, wird er durch die Bußgeldstelle geprüft. Die Bußgeldstelle kann den Bescheid entweder aufheben, ändern oder aufrechterhalten. Gegen die Entscheidung der Bußgeldstelle können Sie Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle in Biberach ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer: