Die Referate der Bußgeldstelle in Bremen für Verkehrsordnungswidrigkeiten kümmern sich um die Überwachung im ruhenden oder fließenden Straßenverkehr. Auch in Bremen richten sich die Höhe des Bußgelds, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Verhängung von Fahrverboten nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2 Referate unterteilt
Der Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten ist in zwei Referate. Das Referat 21 ist zuständig für weniger schwerwiegende Verstöße wie:
- Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette
- Geschwindigkeitsverstöße im Verwarnungsgeldbereich
- Falschparken
- Bagatellunfälle
- Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrerinnen und Radfahrern
Das Referat 22 ist unter anderem zuständig für:
- Alkohol am Steuer
- Fahren unter Drogeneinfluss
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Überfahren einer roten Ampel
- Telefonieren mit dem Handy am Steuer
Bremen: Kosten und Gebühren im Bußgeldverfahren
Autofahrern, welchen in Bremen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, erhalten einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle. Der Bußgeldbescheid enthält nicht nur die festgesetzte Strafe aus dem Bußgeldkatalog, sondern zusätzlich Gebühren und Auslagen.
Als Gebühr werden die bundesweit üblichen 5 Prozent des Bußgeld-Betrages erhoben, jedoch mindestens 25,00 Euro. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 Euro. Darüber hinaus kann ein Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote zur Folge haben – das hängt ganz von der Höhe der Strafe ab.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist 14-Tage nach Zustellung des Bescheids möglich.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle in Bremen ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer:
- Blitzer A1, Bremen, in Fahrtrichtung Hamburg
- Blitzer A1, Bremen
- Blitzer B75, Bremen
- Blitzer A281, Bremen
- Blitzer Bremen, Pfalzburger Straße
- Blitzer Bremen, Richard-Boljahn-Allee
- Blitzer Bremen, B6n, Autobahnzubringer A1 Arsten