Zuständig für fließenden und ruhenden Verkehr
Die Bußgeldbehörde in Dresden kümmert sich um begangene Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Dazu zählen:
- Parkverstöße
- Überfahren eine roten Ampel
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Handyverstoß am Steuer
- weitere allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldstelle Dresden bietet Online-Anhörung an
Haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Stadtraum Dresden begangen, erhalten Sie mit dem Anhörungsschreiben die Login-Daten für das Online-Anhörungs-Portal der Stadt Dresden.
Nach dem Login können Sie eine Stellungnahme zur angeblich begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit abgeben und Ihre Sicht der Dinge schildern.
Nach Erhalt des Anhörungsbogen oder eines Bußgeldbescheids haben Sie auch die Möglichkeit einen Einspruch prüfen zu lassen.
[1] Dresden.de (2022) Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde