Auch in der Fahrradstadt Münster gibt es viel Autoverkehr und es kommt zu zahlreichen Verkehrsverstößen. Die häufigsten sind:
- Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Falsches Parken
- Unterschreitung des Sicherheitsabstands
- Überfahren einer roten Ampel
- Telefonieren am Steuer
Im Raum Münster geblitzt? Das passiert als Nächstes
Wenn Autofahrer in Münster gegen die gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr verstoßen, erhalten diese ein Schreiben von der zuständigen Bußgeldbehörde. Die örtliche Bußgeldstelle in Münster ist dem Ordnungsamt zugeordnet und ist für die Ausstellung dieser Bescheide verantwortlich.
Anhörung im Bußgeldverfahren
Das erste Behördenschreiben ist in der Regel ein Anhörungsbogen, der den Betroffenen über die begangene Ordnungswidrigkeit informiert und anbietet eine Stellungnahme zum Verstoß abzugeben.
Fahrerermittlung
Kann der Fahrer durch das Blitzerfoto in Münster nicht ermittelt werden, kann ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter oder die in Frage kommenden Personen versendet werden.
Bußgeldbescheid
Die Bußgeldstelle in Münster ist zuständig für die Ausstellung von Bußgeldbescheiden, die den Verkehrssündern ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr sowie die daraus resultierenden Sanktionen vermitteln. In den meisten Fällen führt dies zur Verhängung eines Bußgeldes und möglicherweise zur Vergabe von Punkten in Flensburg. In besonders schwerwiegenden Fällen kann sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
Sollte ein beschuldigter Fahrer gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben, wird dieser Einspruch ebenfalls von der Bußgeldstelle in Münster behandelt. Ein Einspruch ist bis 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides möglich.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle in Münster ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer: