Bußgeldstelle Kreis Warendorf: Infos zum Bußgeldverfahren

Waldenburger Str. 2 , 48231 Warendorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Fax
02581 / 53-1099
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 und Freitag 08:00 bis 14:00

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Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Bußgeldstelle des Kreises Warendorf: Verwarnungsgeld und Bußgeldverfahren

Die Bußgeldstelle des Kreises Warendorf informiert, dass Verwarnungsgelder bis zu 55 EURO betragen können, ohne das zusätzliche Verfahrenskosten entstehen. Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn das Verwarnungsgeld fristgerecht gezahlt wird.

Wichtiger Hinweis: Das Verwarnungsgeld ist ein Angebot ohne Rechtsanspruch. Es gibt keine Möglichkeit, gegen die Verwarnung rechtlich vorzugehen. Wenn Sie sich dazu entschließen, die Verwarnung anzufechten, wird die Bußgeldstelle des Kreises Warendorf darüber entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Rückmeldung das Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Bußgeldbescheid und Gebühren

Falls ein Bußgeldbescheid erlassen wird, sind zusätzlich zu den Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) zu zahlen.

Gebührenstruktur:

  • 25,00 EURO bei einer Geldbuße bis 500,00 EURO
  • 5 % der festgesetzten Geldbuße bei höheren Beträgen
  • 3,50 € Auslagen für die Zustellung des Bußgeldbescheides

Einspruchsmöglichkeit: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der erlassenden Behörde einlegen. Der Einspruch muss in deutscher Sprache verfasst sein, und die Frist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf bei der Behörde eingeht.

Wichtiger Hinweis zum Einspruch: Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Einspruchsfrist Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, die im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung dienen. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Beachten Sie jedoch, dass ein Einspruch auch zu einer für Sie nachteiligen Entscheidung führen kann. Falls die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Einspruchs nicht zurücknimmt, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Aktuelle Strafen legt der Bußgeldkatalog fest

Bußgeldkatalog: Die Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Kreis Warendorf richten sich nach dem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog.

Hinweis zu Geldbußen: Die angegebenen Beträge in EURO sind Regelsätze und basieren auf fahrlässiger Begehung sowie gewöhnlichen Tatumständen. Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg sind nicht berücksichtigt. Frühere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten können die Geldbuße beeinflussen und zu einer Erhöhung führen, möglicherweise sogar zu einem Fahrverbot.