Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Die zentrale Bußgeldstelle des Rems-Murr-Kreises mit Sitz in Waiblingen bearbeitet sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit Verfahren gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Im Straßenverkehr werden vor allem folgende Verkehrverstöße nach dem Bußgeldkatalog geahndet:
Online-Anhörung für Rems-Muss-Kreis (OWI21, 08119000)
Haben Sie eine Anhörung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Bußgeldstelle aus Waiblingen erhalten? Dann können Sie sich innerhalb der Frist problemlos im Online-Portal OWI21 dazu äußern. Die benötigten Anmeldedaten finden Sie direkt auf dem Anhörungsbogen.
Infos zum Bußgeldverfahren
Hält die Bußgeldbehörde des Rems-Murr-Kreises nach der Online-Anhörung an Ihrem Vorwurf fest, erhalten Sie in der Regel wenige Wochen nach der Anhörung, einen Bußgeldbescheid. Dann können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen oder Sie akzeptieren die Strafe in Form von Bußgeldern, Punkten und einem Fahrverbot.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle in Waiblingen ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer: