Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis in Waiblingen: Infos zur Anhörung

Emil-Münz-Straße 12 , 71332 Waiblingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Online-Anhörung
Einspruch prüfen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Die zentrale Bußgeldstelle des Rems-Murr-Kreises mit Sitz in Waiblingen bearbeitet sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit Verfahren gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Im Straßenverkehr werden vor allem folgende Verkehrverstöße nach dem Bußgeldkatalog geahndet:

Online-Anhörung für Rems-Muss-Kreis (OWI21, 08119000)

Haben Sie eine Anhörung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Bußgeldstelle aus Waiblingen erhalten? Dann können Sie sich innerhalb der Frist problemlos im Online-Portal OWI21 dazu äußern. Die benötigten Anmeldedaten finden Sie direkt auf dem Anhörungsbogen.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Infos zum Bußgeldverfahren

Hält die Bußgeldbehörde des Rems-Murr-Kreises nach der Online-Anhörung an Ihrem Vorwurf fest, erhalten Sie in der Regel wenige Wochen nach der Anhörung, einen Bußgeldbescheid. Dann können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen oder Sie akzeptieren die Strafe in Form von Bußgeldern, Punkten und einem Fahrverbot.


Zuständigkeit für Blitzer

Die Bußgeldstelle in Waiblingen ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer:


Quellen
[1]
Ordnungsamt Rems-Murr-Kreis, Aufgerufen am 09.11.2023, Zentrale Bußgeldstelle des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis