Sie sind in Kiel zu schnell gefahren oder haben einen Rotlichtverstoß begangen? Die Bußgeldstelle in Kiel informiert, dass die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sich nach der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes richtet. Die Strafen richten sich also nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Verwarnungsgeld bis 55 €
Die Höhe des Bußgeldes oder Verwarnungsgeldes hängt von der Art und Schwere der Verkehrsverstöße ab. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Bußgeldstelle in Kiel den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro verhängen. Einige Beispiele:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 15 km/h
- Abstandsverstöße unter 80 km/h
- Parkverstöße
- Defekte Beleuchtung am Kfz
Bußgeldverfahren in Kiel ab 60 € Bußgeld
Nicht geringfügige Verkehrsverstöße können von der Bußgeldstelle in Kiel mit einem Bußgeld von mindestens 60,00 Euro geahndet werden. Dazu gehören u.a.:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen über 16 km/h
- Handy am Steuer
- Abstandsverstöße bei Tempo über 80 km/h
- Rotlichtverstöße
Zusätzlich fallen bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen an. Wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet wurde oder die Ordnungswidrigkeit schwerwiegender ist, können zusätzlich auch Punkte ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle in Kiel ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer:
- Blitzer Kiel, Sophienblatt
- Blitzer Kiel, B503, vor Nordostseekanal
- Blitzer Kiel, B502
- Blitzer Kiel, Schützenwall