Zentrale Bußgeldstelle Stuttgart: Infos zur Online-Anhörung

Eberhardstraße 35 , 70173 Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Fax
0711-216-899-09
Online-Anhörung
Einspruch prüfen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 bis 13:00. Telefonische Sprechzeichen: 09:00 bis 12:00

Post von der Bußgeldstelle in Stuttgart erhalten?
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Online‐Anhörung bei der Bußgeldstelle Stuttgart

Für Autofahrer, die einen Verwarnungsbescheid oder einen Anhörungsbogen in einem Bußgeldverfahren erhalten haben, bietet die zentrale Bußgeldstelle in Stuttgart eine Online-Anhörung (anhoerung.stuttgart.de) an. Die Zugangsdaten finden Betroffene auf dem Anhörungsschreiben.

Wer wegen einer Überschreitung der Höchgeschwindigkeit im Stadtgebiet Stuttgart geblitzt wurde, über eine Rote Ampel gefahren ist oder einen Strafzettel für einen Parkverstoß bekommen hat, sollte den Service der Online-Anhörung wahrnehmen, um sich den Vorwurf einmal genauer anzusehen:

  • Persönliche Daten korrigieren
  • Angaben zum Fahrer machen, z.B. bei einem Firmenwagen
  • Äußerung zum Tatvorwurf – Stellungnahme abgeben
  • Dokumente und Nachweise hochladen, die einen entlasten könnten
  • Einsicht in Blitzerfotos, wenn diese vorhanden sind
  • Bezahlfunktion für Verwarnungen innerhalb einer Frist
Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Aufgaben der Bußgeldstelle in Stuttgart

Die Bußgeldstelle in Stuttgart ist eine Behörde der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die im Stadtgebiet von Stuttgart begangen werden. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Ordnungswidrigkeitengesetz oder das Baurecht.

Die Bußgeldstelle hat ihren Sitz in der Eberhardstraße 35 in Stuttgart. Sie ist montags bis freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr geöffnet. In dringenden Fällen ist eine telefonische Erreichbarkeit über das Service Center Stuttgart unter der Rufnummer 0711/216-0 möglich.

Die Bußgeldstelle ist in zwei Sachgebiete gegliedert:

  • Sachgebiet 1: Straßenverkehr
  • Sachgebiet 2: Sonstige Ordnungswidrigkeiten

Sachgebiet 1 ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung, das Parkverbot oder das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Sachgebiet 2 ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die nicht im Straßenverkehr begangen werden. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, das Baurecht oder das Tierschutzgesetz.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Zuständigkeit für Blitzer

Die Bußgeldstelle in Stuttgart ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer:


Quellen