Zuständig für ruhenden und fließenden Verkehr
Die Bußgeldstelle in Köln unterteilt die Zuständigkeiten für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Die Strafen richten sich nach dem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog.
Die Bußgeldstelle mit Sitz in der Gottfried-Hagen-Straße 46 ist für den fließenden Verkehr zuständig, während eine Hausnummer weiter der in der Gottfried-Hagen-Straße 46-48 der ruhende Verkehr überwacht wird.
Wie kontaktiere ich die Bußgeldstelle in Köln?
Haben Sie von der Bußgeldstelle der Stadt Köln Post erhalten, zum Beispiel ein Anhörungsschreiben, ein Schreiben zur Fahrerermittlung oder einen Bußgeldbescheid? Dann können Sie die Bußgeldstelle in Köln telefonisch kontaktieren oder direkt vor Ort zu den angebenen Öffnungszeiten erscheinen.
Hierbei ist es empfehlenswert, Ihr Aktenzeichen bereitzuhalten, um den Bearbeitungsprozess zu erleichtern. Für kurze Fragen eignet sich ein Telefonat, während Einsprüche gegen Bußgeldbescheide stets schriftlich eingereicht werden müssen.
Wenn Sie den Einspruch per Post verschicken, sollten Sie dies per Einschreiben tun. Falls Sie den Einspruch persönlich abgeben, bitten Sie um eine schriftliche Empfangsbestätigung.
Weitere Informationen können Sie auch per E-Mail erhalten. Ein Portal zur Online-Anhörung bei Bußgeldangelegenheiten gibt es aktuell nicht.
Zuständigkeit für Blitzer
Die Bußgeldstelle in Köln ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer:
- Blitzer A4, Köln, Rheinbrücke
- Blitzer Am Vorgebirgstor, Köln-Zollstock
- Blitzer A3, Köln
- Blitzer Köln, Brücker Mauspfad
- Blitzer Köln, L100, Innere Kanalstraße
- Blitzer A4, Köln, vor Autobahnkreuz Gremberg
- Blitzer Köln, B55, Aachener Straße
- Blitzer Köln, B8, Stammheimer Ring
- Blitzer Köln, B506, Bergisch Gladbacher Straße
- Blitzer Köln, Riehler Straße