Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr: verständlich erklärt
Die Liste der verschiedenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist lang. Die Schwere des Verstoßes bestimmt maßgeblich den Ablauf des Verfahrens.
Was sind Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr?
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder andere Gesetze und Verordnungen, die den Straßenverkehr regeln. Sie werden mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg geahndet – sind aber keine Straftat.
Typische Beispiele
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Falschparken
- Telefonieren am Steuer
- Auffahren ohne ausreichenden Sicherheitsabstand
- Nicht angeschnallt Fahren
- Alkohol– oder Drogeneinfluss beim Fahren
Höhe des Bußgelds
Die Höhe der Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Sie kann zwischen 5 und 800 Euro liegen. Bei besonders schweren Verstößen können auch Punkte und ein Fahrverbot verhängt werden.
Verwarnung vs. Bußgeldverfahren
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen geringfügigen und schweren Verstößen.
Geringfügige Ordnungswidrigkeiten
Die Bußgeldstellen können eine Verwarnung bei geringen Geschwindigkeitsvergehen und Parkverstößen erteilen. Bezahlt der Beschuldigte innerhalb der Frist, wird kein Bußgeldverfahren eröffnet.
- Geldbuße: 5 € bis 55 €
- Gilt als Verwarnungsgeld
- Bei Zahlung innerhalb der Frist kein Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren ab 60 Euro Bußgeld
- Bußgeld ab 60 €
- Bußgeldverfahren wird eröffnet
- Gebühren für Bußgeldbescheid (mindestens 28,50 €)
- Punkte in Flensburg und Fahrverbot möglich
Ablauf
- Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle
- Möglichkeit zur Stellungnahme
- Bußgeldbescheid mit den festgelegten Strafen
- Einspruch möglich innerhalb von zwei Wochen
Einspruch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Gemäß § 67 Absatz 1 OWiG kann der Beschuldigte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Das ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich, nachdem der Bescheid von der Bußgeldstelle zugestellt wurde.
Sobald die Einspruchsfrist verstrichen ist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Das bedeutet, dass gegen die Bußgelder, Punkte & Fahrverbote keine rechtlichen Schritte mehr eingelegt werden können.
Weitere Informationen
- Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Der aktuelle Bußgeldkatalog