Gebühren beim Bußgeldbescheid: 28,50 Euro oder mehr?
Bei einem Bußgeldbescheid fallen Gebühren für das Bußgeldverfahren und die Zustellung an. Wir erklären, wie hoch der Betrag ausfallen kann.
Warum muss ich eine Gebühr von 28,50 bezahlen?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie in der Regel Gebühren und Auslagen für das Bußgeldverfahren bezahlen. Laut Ordnungswidrigkeitengesetz beträgt die Mindestgebühr derzeit 25,00 Euro und für die Zustellung des Bußgeldbescheides 3,50 Euro. Insgesamt müssen Sie also in der Regel mit Kosten in Höhe von 28,50 Euro rechnen.
Meine Gebühr ist höher: Woran kann das liegen?
Die Gebühr von 25,00 Euro für das Bußgeldverfahren plus 3,50 Euro für die Zustellung des Bußgeldbescheides sind eine Mindestgebühr. Droht Ihnen ein hohes Bußgeld beträgt die Gebühr 5% der Geldbuße. Die Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten können Sie im bundesweit gültigen Bußgeldkatalog nachschlagen.
Bei einem Bußgeld von 700 Euro würden also eine Verwaltungsgebühr von 35 Euro plus 3,50 Euro für die Zustellung auf Sie zukommen. Vorausgesetzt den Behörden sind keine weiteren Aufwendungen enstanden. Die Gebühr ist nach oben hin gedeckelt. Mit 7.500 Euro ist das aber eine beträchtliche Summe.
Weitere Auslagen
Fallen für die Bußgeldstellen weitere Gebühren und Auslagen im Bußgeldverfahren an, können die Kosten auf den Betroffenen umgelegt werden. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden und müssen Zeugen befragt oder Beweise ermittelt werden, können Kosten für Dienstreisen der Angestellten umgelegt werden.
Ich möchte Einspruch einlegen: entstehen weitere Kosten?
Je nach Studie weisen bis zu 56% der Bußgeldbescheide Fehler auf, die angefochten werden können, sofern ein korrekter Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung in schriftlicher Form erfolgt.
Viele Betroffene holen sich beim Einspruch Hilfe von einem Anwalt, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Messfehler oder eine fehlende Speicherung von Rohmessdaten, wie beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsmessung, können meist nur durch einen Anwalt bei Akteneinsicht aufgedeckt werden. Diese ist übrigens bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens möglich.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist zunächst kostenfrei, jedoch können bei Ablehnung durch das Gericht mindestens 50 Euro Gerichtskosten sowie Anwaltsgebühren anfallen. Eine Rechtsschutzversicherung kann jedoch unter Umständen sämtliche Kosten übernehmen.
Wie hoch sind Gerichtskosten beim Bußgeldverfahren?
Wenn die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid aufgrund des Einspruchs nicht zurückzieht, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Dann fallen Gerichtskosten in Höhe von pauschal 50 Euro an, wenn die Bußgeldsumme bis zu 500 Euro beträgt.
Bei höheren Bußgeldern belaufen sich die Kosten auf 10 Prozent des Bußgeldbetrags. Zusätzlich können Verwaltungs-, Auslagen- und Versandkosten anfallen, die auch dann berechnet werden, wenn der Einspruch vor dem Hauptverfahren zurückgenommen wird.
Falls Sie sich vor oder während der Hauptverhandlung dazu entscheiden, den Einspruch zurück zu nehmen, führt das zu einer Mindestzahlung von 15 Euro Gerichtskosten plus Verwaltungsgebühren.
Es empfiehlt sich, vor Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und der Beauftragung eines Anwalts die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erfragen. Viele Anwälte übernehmen diesen Service für Sie. In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall erhalten und sich bundesweit beraten lassen.