Was kostet Parken ohne Parkschein? Die Bußgelder für 2024
Jetzt informieren, wie das Parken ohne Parkschein laut Bußgeldkatalog 2024 bestraft wird und wie hoch das Bußgeld je nach Parkdauer ausfällt.
Wer das Gefühl hat, in Städten und Kommunen würde Parken ohne Parkschein kaum mehr möglich sein, liegt nicht ganz falsch. In Deutschland werden pro Jahr etwa 2.500 neue Parkscheinautomaten aufgestellt.
Mittlerweile sind die meisten Parkplätze in Innenstädten parkscheinpflichtig. Ein sehr effizienter Weg für die Kommunen die Parkplatznutzung zu kontrollieren, aber auch um Einnahmen zu generieren.
Seit dem „Parkograph“ hat sich viel getan
Die modernen Parkscheinautomaten haben nicht mehr viel mit den früheren Münz-Parkuhren gemeinsam. Der „Parkograph“ wurde als erste Parkuhr im Jahr 1954 in den USA aufgestellt. In Deutschland wurde das Modell nachgebaut und als Parkuhr PU1 bekannt. Für 10 Pfennig konnten Autofahrer damals eine Stunde lang parken.
Digitale und vernetzte Parkraumüberwachung
Seitdem hat sich nicht nur bei den Kosten für das Parken viel getan. Auch die Parkscheinautomaten wurden modernisiert und sind mittlerweile Ticket- und Bezahlsystem in Einem. Viele Automaten bieten moderne Zahlungsmethoden mit EC-Karte oder E-Payment per Smartphone an.
Das schlägt sich auch auf die Investitionskosten nieder. Denn ein digitalisiertes Parkraumsystem, häufig autark betrieben von Solarenergie, ist teuer. Doch eine Anschaffung amortisiert sich für die Kommunen und Städte in der Regel schnell.
Seit 09.11.2021: Falschparken deutlich teurer
Mittlerweile ist der neue Bußgeldkatalog schon eine zeitlang in Kraft. Und viele Autofahrer haben die Auswirkungen der erhöhten Strafen schon zu spüren bekommen. Insbesondere beim regelwidrigen Halten und Parken wurden das Bußgeld empfindlich erhöht und in manchen Fällen sogar verdoppelt.
Der Gesetzgeber beabsichtigt mit den erhöhten Strafen die Verkehrssicherheit in Innenstädten zu erhöhen. So wird beispielsweise das Parken in zweiter Reihe mit einem Bußgeld von 70 € und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Aber auch geringfügige Ordnungswidrigkeiten sind teurer geworden. So kostet das Parken ohne Parkschein fast doppelt so viel wie vor der Bußgeld-Novelle.
Aktuelle Strafen für das Parken ohne Parkschein
Wer sich noch an die 10 € für das Parken ohne Parkschein erinnert, muss sich nun an den doppelten Preis gewöhnen. Das gilt übrigens auch für das Parken ohne Parkscheibe. Die Vergehen werden als ein und derselbe Parkverstoß betrachtet und bestraft.
Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von der Zeitüberschreitung ab. Bei einer regelwidrigen Parkzeit von unter 30 Minuten wird ein Verwarnungsgeld von 20 € fällig. Bei einer Überschreitung der Parkdauer von ein bis zu zwei Stunden sind es schon 30 € und ab drei Stunden 40 €. Mehr als 40 € werden es auch nicht, vorausgesetzt Sie bezahlen den Strafzettel.
Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe | Verwarnungsgeld |
---|---|
…bis 30 Minuten | 20 € |
…30 Minuten bis 1 Stunde | 25 € |
…1 Stunde bis 2 Stunden | 30 € |
…zwischen 2 bis 3 Stunden | 35 € |
…über 3 Stunden | 40 € |
Was passiert, wenn ich den Strafzettel nicht bezahle?
Sie haben das Knöllchen verloren oder einfach vergessen zu bezahlen? Aus Ihrer Sicht liegt ein Irrtum vor und Sie möchten die Strafe nicht bezahlen? Dann erhalten Sie nach Ablauf der einwöchigen Zahlungsfrist, die auf dem Strafzettel vermerkt ist, einen Bußgeldbescheid. Aus dem Verwarnungsgeld ist nun ein Bußgeldverfahren geworden, das mit weiteren Gebühren verbunden ist.
Verwarnungsgeld ist noch kein Bußgeldverfahren
Denn bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (5 € bis 55 €), wie dem Parken ohne Parkschein, sprechen Städte und Kommunen nach § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) erst einmal ein Verwarnungsgeld aus. Das ist ein Angebot an den Beschuldigten ein Bußgeldverfahren zu vermeiden, wenn der Strafzettel innerhalb der Frist beglichen wird.
Falschparken kann teuer werden
Wenn Sie mit dem Strafzettel aus bestimmten Gründen nicht einverstanden sind, z.B. wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb war oder die Strafe nicht der zeitlichen Parkdauer entspricht, hat der Bußgeldbescheid einen Vorteil. Sie können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Allerdings gibt es auch einen Nachteil. Wenn der Einspruch nicht erfolgreich ist oder Sie den Bußgeldbescheid ohnehin akzeptieren, müssen Sie zusätzlich zur Strafe noch Verwaltungsgebühren begleichen. Diese betragen in der Regel 28,50 €.
Wird der Bußgeldbescheid einmal rechtskräftig, ist es sinnvoll das Bußgeld auch zu bezahlen. Denn sonst drohen Mahngebühren und im schlimmsten Fall ein Vollstreckungsbescheid und Erzwingungshaft. Das wäre ein hoher Preis für einen Parkverstoß.