Poliscan Speed & Fm1: Einspruch wegen Messfehlern möglich
Poliscan Speed & Fm1: Einspruch wegen Messfehlern möglich
Bei Lasermessungen mit Poliscan Speed & Fm1 können Messfehler auftreten, die eine Messung unwirksam machen.
LIDAR: Messung mit Lasertechnik

Immer mehr Städte und Kommunen setzen bei der Verkehrsüberwachung auf Blitzer der Firma Vitronic. Viele Autofahrer haben eine Poliscan Speed Blitzersäule schon einmal an einer Kreuzung gesehen oder sind von einem Blitzeranhänger überrascht worden – und manch einer durfte vom Blitzer aus einem Bußgeldbescheid erfahren.
Von der Firma Vitronic sind mehrere stationäre, teil-stationäre und mobile Messgeräte im Einsatz. Ein Überblick:
- Poliscan Speed-Blitzersäule – meistens mit 3 oder 4 Ringen.
- Enforcement-Trailer Poliscan Fm1 – auch Blitzeranhänger genannt.
- Mobiles Messgerät Poliscan M1 HP.
Alle beruhen auf der Poliscan Speed-Technologie und setzen eine laserbasierte Messtechnik ein, bekannt auch als Light Detection and Ranging (Lidar). Das Messverfahren ist laut Vitronic berührungsfrei, misst präzise die Geschwindigkeit und benötigt keinerlei Einbauten in den Straßenbelag, dennoch sind aus der Praxis Messfehler bekannt.

Messfehler bei Poliscan Speed & Poliscan Fm1
Der Hersteller gibt an, dass sowohl Poliscan Speed als auch Poliscan Fm1 Geschwindigkeitsverstöße auch bei dichtem Verkehr lückenlos erfassen kann. Durch die Lasermessung sei es möglich, Tempoverstöße bei Parallelfahrten auf mehreren Fahrspuren genau zu erfassen und dem jeweiligen Fahrzeug zuzuordnen.
Präzise Messtechnik?
Doch sind die Policsan-Blitzermessungen wirklich so genau, wie die Firma Vitronic angibt? Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen– oder Rotlichtmessungen von Poliscan-Blitzern häufig angefochten wurden.
Wir haben uns Urteile vom Amtsgericht Berlin und vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf genauer angesehen und einen Blick auf mögliche Messfehler geworfen:
- Poliscan-Messung befindet sich nicht vollständig innerhalb des Auswerterahmens.
- Mehrere Fahrzeuge sind auf dem Beweisfoto abgebildet.
- Kalibrierungslinien weichen von den Fahrspuren ab.
- Falldaten und Beweisfoto stimmen nicht überein, z.B. bei hoher Verkehrsdichte.
- Nachvollziehbarkeit der Messung durch fehlendes Messprotokoll nicht gegeben.
- Die Software-Version ist nicht aktuell.
Neues Urteil vom VerfGH Stuttgart
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) für Baden-Württemberg hat in einem Urteil, das Mitte Januar 2023 veröffentlicht wurde, zugunsten des Autofahrers entschieden. Der Mann hatte zunächst erfolglos Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan Speed eingelegt.
Bußgeldstelle gab nicht alle Messdaten heraus
Von der zuständigen Bußgeldstelle in Karlsruhe forderte der Mann eine Reihe von Messdaten inklusive der Wartungs- und Eichungsbescheinigung des Poliscan Blitzers an. Dieses verwehrte die Behörde und das Amtsgericht Mannheim bestätigte das Vorgehen der Beamten.
Einige Messdaten wollte die Bußgeldbehörde nur einem Gutachter zur Verfügung stellen. Der Betroffene beauftragte daraufhin ein Sachverständigenbüro, welches die Messergebnisse untersuchte.
Messabweichung von über 10 km/h
Die Analyse ergab, dass die Geschwindigkeit bei dieser Poliscan-Speed-Messreihe im Schnitt um 10,44 km/h zu hoch angezeigt wurde. Das ergab eine Auswertung der XML-Datei von 126 untersuchten Einzelmessungen. Darüber hinaus waren über 305 der 520 untersuchten Datensätze bei diesem Poliscan Speed-Messgerät teilweise oder ganz außerhalb des gültigen Messbereichs (Auswerterahmen).
Behörde muss Einsicht in weitere Messdaten gewähren
Die Richter Verfassungsgerichtshof in Stuttgart kassierten das Urteil des Amtsgerichts ein und kamen zu dem Ergebnis, dass die Behörde auch weitere Messdaten zur Verfügung stellen muss. Dazu gehören beispielsweise die Lebensakte des Blitzers, also weitere bekannte Messdaten und auch Eichnachweise.
Urteil Amtsgericht Berlin: Freispruch nach Poliscan Speed-Messung
In Berlin wurde einem Autofahrer vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 35 km/h überschritten und eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben. Laut Bußgeldkatalog drohte ein Monat Fahrverbot.
Gegen den Bußgeldbescheid legte der Mann Einspruch ein. Und mit Erfolg: Das Amtsgericht Berlin hat den Betroffenen von der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen.
Die Richter waren der Ansicht, dass die Geschwindigkeitserfassung des Messgeräts selbst sowie die Messwerterzeugung nicht konkret überprüfbar sind. Es ging insbesondere um folgende Angaben, die nicht reproduziert werden können:
- konkrete Lage der Messstrecke innerhalb des Erfassungsbereiches sowie
- der gemessene Geschwindigkeitswert, der zur Bildung der ausgewiesenen Durchschnittsgeschwindigkeit führt
Somit kann laut Amtsgericht Berlin die vorgeworfene Geschwindigkeit aus den vorhandenen Messdaten nicht nachvollzogen werden. (Amtsgericht Berlin Tiergarten, 13.06.2013 Az.: (318 OWi) 3034 Js-OWi 489/13 (86/13))
Auch wenn das Urteil bereits vor einigen Jahren verkündet wurde, wird es gerne noch zitiert. Seitdem ging es auch bei vielen anderen Gerichten um die Streitfrage, ob die Rohmessdaten von Poliscan Speed nachvollziehbar sind und ob es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt.

OLG Düsseldorf: Auswerterahmen ist maßgeblich
Ein Autofahrer wurde von einem Poliscan Speed Blitzer bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h zu schnell außerorts geblitzt. Der Beschuldigte wollte die Strafe nicht akzeptieren und reichte Klage gegen die Geschwindigkeitsmessung ein.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Betroffenen zu einem Bußgeld nach dem damals gültigen Bußgeldkatalog. Daraufhin legte der verurteilte Autofahrer Rechtsbeschwerde ein und der Fall landete beim OLG Düsseldorf.

Das OLG lehnte die Rechtsbeschwerde mit der Begründung ab, dass es sich bei Geschwindigkeitsmessungen mit Poliscan Speed um ein standardisiertes Messverfahren handelt.
Werden die Auswertekriterien bei der Verwendung des Auswerterahmens eingehalten, benötigt es bei einer Urteilsbegründung keine Ausführung über die Position der Hilfslinie – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist auf dem Beweisfoto alleine abgebildet.
Auswerterahmen und Hilfslinie
Gehen wir noch einmal einen Schritt zurück und blicken genauer auf die Funktionsweise von Poliscan Speed. Die Laser sind auf die Fahrspuren gerichtet und erfassen eine bestimmte Zone, in der die vorbeifahrenden Fahrzeuge gemessen werden. Sobald ein Auto mit zu hoher Geschwindigkeit erfasst wird, werden Blitzerfotos angefertigt, um eine Zuordnung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
Die Geschwindigkeitszone wird als Auswertungsrahmen bezeichnet. In der Grafik wird noch eine Hilfslinie ausgerichtet, um die Erkennung des Kfz-Kennzeichens zu visualisieren und eine Fahrzeugzuordnung zu belegen. Diese dient dann als Beweismittel im Bußgeldverfahren.
Damit die Messung reibungslos funktioniert müssen nach Nr. 9.5 der Gebrauchsanweisung folgende Auswertekriterien erfüllt sein:
- Bei Frontmessungen müssen sich zumindest teilweise ein Vorderrad und/oder das Kennzeichen des Fahrzeugs innerhalb des Auswerterahmens befinden.
- Weitere Verkehrsteilnehmer, die sich auf der gleichen oder einer unmittelbar benachbarten Fahrspur in gleicher Fahrtrichtung bewegen, dürfen innerhalb des Auswerterahmens auch nicht teilweise zu sehen sein.
- Die Unterseite des Auswerterahmens muss sich unterhalb der Räder befinden.
Obwohl das OLG Düsseldorf die Rechtsbeschwerde des Beschuldigten ablehnte und zur Strafe verurteilte, bedeutet das nicht, dass ein Einspruch keinen Aussicht auf Erfolg hat. Im Gegenteil: das OLG unterstreicht mit seinem Urteil, dass die Auswertekriterien bei einer Messung mit Poliscan Speed eingehalten werden müssen.
In diesem konkreten Fall war das Auto alleine innerhalb des Auswerterahmens abgebildet und es konnten keine weiteren Fehler nachgewiesen werden. Aufgrund der Komplexität des Messverfahrens kann das aber in einem anderen Fall wieder anders aussehen.
Einspruch kostenlos prüfen
Wenn Sie von einem mobilen oder stationären Blitzer der Poliscan-Reihe geblitzt wurden, können Sie über Bussgeldportal.de eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung erhalten.
- Probleme mit dem gültigen Messbereich
- Fehlerhafte Kalibrierung
- Prüfung auf vorhandene Messdaten
Die häufigsten Fragen
Im Gegensatz zu älteren Systemen kann der FM1 bis zu 4 Spuren gleichzeitig überwachen.
Die Fotoqualität wurde verbessert, sodass Kennzeichen und Fahrer noch deutlicher zu erkennen sind.
Fehljustierung des Blitzers,
Reflexionen oder Störungen durch andere Fahrzeuge und
Probleme bei der Auswertung der Messdaten.
Innerorts: 3 km/h Abzug bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h.
Außerorts: 3 % Abzug bei Geschwindigkeiten über 100 km/h

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