Blitzer in privater Einfahrt aufgestellt: Ist das erlaubt?
In einer Tempo 30-Zone in Chemnitz steht jetzt ein 5 Meter langer Blitzer in der Garagenzufahrt. Nach Absprache mit den Anwohnern war das möglich.
Autofahrer erwartet in der Friedrich-Schlöffel-Straße in Chemnitz eine unangenehme Überraschung. Ein Poliscan Fm1-Blitzeranhänger überwacht nun das Tempolimit von 30 km/h. Allerdings nicht am Straßenrand, sondern direkt in einer Garagenzufahrt. Wie ist das möglich?
Blitzer nach Beschwerde aufgestellt
Die Stadtsprecherin Kathrin Neumann erklärt Medienberichten zufolge, dass die Anwohner sich ausdrücklich gewünscht hätten, dass ein Blitzer aufgestellt wird. Die Überwachung der Geschwindigkeit erfolgt aufgrund einer Beschwerde eines Bürgers über überhöhte Geschwindigkeiten entlang der Friedrich-Schlöffel-Straße.
Dürfen Bußgeldstellen Blitzer auf privaten Grund abstellen?
Die Bußgeldbehörden und Ordnungsämter dürfen in der Regel nur Blitzer auf öffentlichen Flächen, wie am Straßenrand, integriert in Ampelanlagen oder auf einer Autobahn-Baustelle aufstellen.
Bei privaten Grundstücken benötigen Sie das Einverständis der Eigentümer. In diesem Fall gewährte der Bürger dem Ordnungsamt die Fläche zur Nutzung. Dann ist das auch erlaubt.
Innerorts geblitzt? Das wird teuer
Wer in der 30er-Zone geblitzt wird, muss tief in den Geldbeutel greifen. Bereits ab einer Überschreitung von 16 km/h innerorts muss ein Bußgeld von 70 Euro beglichen werden. Ab einer Überschreitung von 21 km/h droht ein Punkt in Flensburg, ab 26 km/h bereits Geblitzten ein Fahrverbot.
Die aktuellen Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen können Sie im Bußgeldkatalog nachsehen.
Als Privatperson oder private Firma Messungen durchführen?
Durch einen richtungsweisenden Beschluss vom 06. November 2019 (Az.: 2 Ss-OWi 942/19) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Übertragung der Verkehrsüberwachung auf private Unternehmen unzulässig ist.
Demnach dürfen aufgrund dieser Praxis keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Dieses Urteil verbietet eine weit verbreitete Praxis einiger Städte und Gemeinden in ganz Deutschland. Wer einen Bußgeldbescheid aufgrund einer privaten Messung erhält, kann aufatmen. Dieser ist rechtswidrig.
Wie kam es zu dem Urteil?
Ein Autofahrer, der geblitzt wurde, legte Einspruch gegen die Geschwindigkeitsmessung bei der zuständigen Behörde ein. Die Messung wurde jedoch nicht von einem Beamten, sondern von einem Angestellten einer privaten Firma durchgeführt.
Die betroffene Gemeinde in Hessen hatte einen Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung mit dieser Firma abgeschlossen, um Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen, allgemeiner Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten zu erhalten. Das Amtsgericht erklärte bereits in erster Instanz dieses Vorgehen für unzulässig und sprach den Beschuldigten frei.