Nach Verkehrsschild: Wann gilt ein Tempolimit als aufgehoben?
Wir erklären, bis wie lange eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach einem Tempolimit gilt und wann Sie beschleunigen dürfen, ohne das Risiko einzugehen geblitzt zu werden.
Wer kennt das nicht? Gerade auf der Autobahn unterwegs und in eine Baustelle eingebogen. Das Tempolimit wurde schrittweise von 100 km/h bis auf 60 km/h reduziert. Mittlerweile haben Sie die Baustelle passiert und befinden sich auf der Ausfahrt.
Der Verkehr ist dicht und Sie sind ganz auf die Fahrbahn konzentriert. Vielleicht ist Ihnen das Schild entgangen, welches die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt. Sie überlegen, ob Sie jetzt bereits wieder freie Fahrt haben und beschleunigen dürfen? Oder gilt das Tempolimit noch und Sie laufen Gefahr geblitzt zu werden? Ein Blick auf die aktuellen Regeln und Vorschriften.
Mythen und Vorschriften
Unter Autofahrern vermuten nicht wenige, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für einen bestimmten Streckenabschnitt gilt und durch eine Kreuzung, eine Einmündung oder eine Auffahrt aufgehoben werden kann. Doch das ist nur ein Mythos. Wir haben uns die verschiedenen Konstellationen innerorts und außerorts genauer angesehen.
Wie wird das Tempolimit außerorts aufgehoben?
Auf einer Landstraße, Bundesstraße oder Autobahn endet ein Tempolimit grundsätzlich erst, wenn es durch eine Aufhebungszeichen, z.B. das Verkehrszeichen 278, aufgehoben wird.
Wenn Sie an einer Autobahnauffahrt vorbei fahren und die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht durch ein Schild wiederholt wird, bedeutet das nicht, dass die Beschränkung bereits aufgehoben ist.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass Autofahrern, die nach der Auffahrt keine Verkehrszeichen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung passieren, kein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen werden kann. An diesen Stellen wird daher üblicherweise auch nicht geblitzt, da ein Vergehen für die Einbiegenden nicht begründbar wäre.
Regeln an Gefahrenstellen
An Gefahrenbereich, wie zum Beispiel an Baustellen, gilt grundsätzliche die gleiche Regel bis auf eine Ausnahme. Wird das Tempolimit gemeinsam mit einem Gefahrenzeichen angekündigt, gilt ab dem Ende der Gefahrenstelle keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. Dann kann auch der Fahrer oder die Fahrerin in unserem Beispiel nach Baustellenende wieder beschleunigen und muss sich keine Sorgen zu machen von einer Geschwindigkeitsmessung erfasst zu werden.
Das Tempolimit muss auch dann nicht aufgehoben werden, wenn es zeitlich begrenzt ist oder die Länge des Streckenabschnitts explizit genannt wird. Das gilt auch, wenn Sie von der Autobahn abfahren oder von einer Landstraße in eine Nebenstraße einbiegen – vorausgesetzt es wartet kein neues Schild mit einer Tempobegrenzung auf Sie.
Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts?
Der Gesetzgeber macht bei der Aufhebung eines Tempolimits keinen Unterschied, ob es innerorts oder außerorts aufstellt wird. Allerdings gibt es innerhalb einer Ortschaft doch die ein oder andere Besonderheit auf die wir eingehen möchten.
Verbotszone Tempo 30 und 50
Innerhalb einer Ortschaft gibt es Verkehrszeichen, welche die Geschwindingkeit für einen bestimmten Streckenabschnitt regeln. Am bekanntesten sind die Tempo 30 und die Tempo 50 Zone.
In der Regel endet ein Streckenverbotsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Aufhebungszeichen. Das Verkehrszeichen ist bekannt durch die ausgegraute Geschwindigkeit und fünf dunkel diagonal verlaufene Linien.
Abbiegen in eine Seitenstraße
Wenn Sie innerorts in eine Seitenstraße abbiegen, endet das Tempolimit automatisch. Dann gilt wieder die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – es sei denn ein neues Verkehrszeichen begrenzt die Geschwindigkeit. Überfahren Sie eine Kreuzung in derselben Fahrtrichtung, gilt die bisherige Tempobeschränkung weiter.
Ortsausfahrt
Wenn Sie am Ende einer Ortschaft angekommen sind und das Ortsausfahrtschild passiert haben, wird das Tempolimit aufgehoben. Dann gilt die entsprechende Höchstgeschwindigkeit je nach Fahrzeugtyp nach § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Fazit: Tempolimit beachten und Strafe vermeiden
Neben einer allgemeinem Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb einer Ortschaft und 100 km/h für PKW und Motorräder auf Landstraßen, wird die Sicherheit im Verkehr durch verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen geregelt.
Diese werden besonders an Gefahrenstellen wie an Baustellen und unübersichtlichen Kurven und zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer an Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern aufgestellt.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann durch ein Aufhebungszeichen, durch das Ende der Gefahrenstelle oder das Verlassen des Streckenabschnitts enden. Sollten Sie eine Begrenzung übersehen haben und sind geblitzt worden, können Sie sich im aktuellen Bußgeldkatalog über die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung informieren.
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