An der roten Ampel zum Handy greifen: droht eine Strafe?
Schnell das Handy an der roten Ampel in die Hand und eine Nachricht tippen? Keine gute Idee. Wer sich dafür entscheidet, muss mit einer Strafe rechnen.
Kann ich mein Handy an einer roten Ampel verwenden?
Die Nutzung eines Mobiltelefons an einer roten Ampel ist in der Regel nur dann erlaubt, wenn Sie dabei den Motor ausschalten oder das Handy verwenden, ohne es in die Hand zu nehmen, beispielsweise über eine Freisprechanlage. Dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr und soll Ablenkungen verhindern, die zu Unfällen führen könnten.
Start-Stopp-Automatik ist aktiviert: darf ich zum Handy greifen?
Gemäß § 23 Abs. 1 b Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Nutzung des Mobiltelefons nur gestattet, wenn das Fahrzeug stillsteht und der Motor abgeschaltet ist. Doch muss dafür der Zündschlüssel umgedreht oder abgezogen werden? Den Umgang des Gesetzgebers mit der Start-Stopp-Automatik wurde vom Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 2 Ss OWi 190/07) präzisiert:
Personen, die an einer roten Ampel halten, dürfen telefonieren, sofern der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das Deaktivieren durch die Start-Stopp-Automatik reicht nicht mehr aus.
Handy bei rot in der Hand gehalten: welches Bußgeld droht?
Wenn Sie an einer roten Ampel zum Handy greifen und Sie den Motor nicht ausgeschaltet haben, riskieren Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch wenn in diesem Moment keine erhöhte Unfallgefahr droht, gelten die gleichen Strafen für Handy am Steuer wie im fließenden Verkehr.
Handyverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy beim Autofahren genutzt | 100 € | 1 | – |
… mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | – | – |
Rote Ampel überfahren und mit dem Handy geblitzt?
Wenn Sie beim Überfahren einer roten Ampel mit dem Handy in der Hand geblitzt wurden, haben Sie eigentlich zwei Ordnungswidrigkeiten begangen. Da diese zur gleichen Zeit begangen wurden, gelten diese als Tateinheit und es droht nur eine Hauptstrafe. Hier finden Sie die aktuellen Strafen für einen Rotlichtverstoß:
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde) | 90 € | 1 | – |
… mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 240 € | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotzeit > 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 360 € | 2 | 1 Monat |
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde) | 60 € | – | – |
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde) | 100 € | – | – |
Handy an roter Ampel benutzt? Einspruch prüfen
Wussten Sie schon, dass nicht jeder Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid aufgrund eines Handyverstoßes automatisch zu einer Strafe führen muss? Stellt sich bei der Überprüfung des Vorwurfs heraus, dass die Beweislage unzureichend ist oder auf ungenauen Beobachtungen basiert, kann ein Einspruch zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führen.
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