Die Nutzung einer Blitzer-App auf den Beifahrer zu schieben, ist nicht mehr möglich. Laut OLG Karlsruhe sind aktive Blitzerwarner für alle Mitfahrer verboten.
Ein neues Urteil des Verfassungsgerichtshofes für Baden-Württemberg vom 16.01.2023 stärkt die Rechte von Geblitzten. Diese dürfen Einsicht in die Messdaten verlangen.
Viele Autofahrer fragen sich, ob die Benutzung des Bordcomputers unter das Handyverbot fällt oder nicht. Tatsächlich kommt es auf einzelne Umstände, wie die Blickzuwendung an.
Das OLG Zweibrücken hat in einem Fall entschieden, dass eine Überschreitung von 22 km/h nicht zwingend wahrnehmbar ist. Von Vorsatz und doppelter Bestrafung ist abzusehen.