Neues Fahrverbot-Urteil: Doppelte Strafe für Drängler
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhängte ein weiteres Fahrverbot gegen einen Autofahrer, der erneut einen gravierenden Abstandsverstoß begangen hat.
Der Fall: Nur 18,5 Meter Abstand bei 130 km/h
Nachdem der Fahrer bereits für einen früheren Vorfall mit einem Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft wurde, wurde er wenige Wochen später wieder dabei ertappt, wie er mit einer Geschwindigkeit von annähernd 130 km/h nur 18,5 Meter Abstand hielt, statt der vorgeschriebenen 54 Meter nach Abzug der Toleranz. Dieser wiederholte Verstoß führte dazu, dass das Gericht ein zusätzliches Fahrverbot als disziplinarische Maßnahme aussprach.
Autofahrer wurde wegen Abstandsverstoß bereits verurteilt
Der Fahrer hatte bereits in der Vergangenheit, speziell im Jahr 2021, Bußgelder für das Nichteinhalten des Mindestabstandes erhalten. Das jüngste Vergehen, das kurz nach dem Verbüßen des ersten Fahrverbots verhandelt wurde, war bereits sechs Wochen nach dem ersten Verstoß und vor dem Urteil hierzu begangen worden.
Obwohl beide Fälle theoretisch zusammen hätten verhandelt werden können, was nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2015 zu einem einzigen Fahrverbot hätte führen können, entschied sich das Gericht für zwei separate Verfahren und verhängte somit zwei Fahrverbote.
Fahrverbot als disziplinarische Maßnahme
In seinem Urteil vom 17. November 2023 betonte das Amtsgericht Frankfurt, dass das Fahrverbot als Mittel zur persönlichen Reflexion über das Fehlverhalten des Fahrers dienen soll, und lehnte einen Härteausgleich, wie er bei Strafverfahren möglich ist, bewusst ab.
Das Gericht sah in den wiederholten Verstößen des Fahrers eine beharrliche Missachtung der Verkehrsregeln und hielt ein zweimonatiges Fahrverbot für gerechtfertigt. Die Entscheidung des Gerichts ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.