Das OLG Oldenburg hat einen Autofahrer von seiner Strafe freisprochen, weil bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nicht alle Anforderungen erfüllt wurden.
Die Nutzung einer Blitzer-App auf den Beifahrer zu schieben, ist nicht mehr möglich. Laut OLG Karlsruhe sind aktive Blitzerwarner für alle Mitfahrer verboten.
Ein neues Urteil des Verfassungsgerichtshofes für Baden-Württemberg vom 16.01.2023 stärkt die Rechte von Geblitzten. Diese dürfen Einsicht in die Messdaten verlangen.
Das Amtsgericht Schleiden hat einen Betroffenen von einem Tempoverstoß aufgrund der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten des Blitzertyps ESO ES 8.0 freigesprochen.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in einem Fall entschieden, dass eine Tempoüberschreitung von 22 km/h nicht zwingend wahrnehmbar ist. Von Vorsatz und doppelter Bestrafung ist abzusehen.