21 km/h zu schnell außerorts
21 km/h zu schnell außerorts
So hoch fällt das Bußgeld aus
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 21 km/h außerorts fällt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro (+ 28,50 Euro Verwaltungsgebühren) an.
Für 21 km/h gibt es 1 Punkt in Flensburg
Erst nach Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheids wird die Strafe an das Fahreignungsregister in Flensburg gemeldet. Im Bußgeldbescheid wird in aller Regel nur das Bußgeld und ein Fahrverbot verhängt.
Kein Fahrverbot
Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h wird von den zuständigen Bußgeldstellen kein Fahrverbot verhängt.
Strafen verhindern
In vielen Fällen lassen sich die im Bußgeldbescheid aufgeführten Strafen für eine Überschreitung von 21 km/h verhindern! Bussgeldportal.de bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen
Bußgeldbescheid: 21 km/h zu schnell auf der Autobahn?
Sie sind auf einer Bundesautobahn mit 21 km/h zu schnell geblitzt worden und haben einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Bußgeldstelle erhalten? Im Behördenschreiben finden Sie unter anderem folgende Angaben zum Vorwurf inklusive der Berechnung der Tempoüberschreitung unter Berücksichtigung der Messtoleranz:
- Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h
- Gemessene Geschwindigkeit: 125 km/h
- Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug 3%): 121 km/h
- Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h
- Angewandte Gesetze: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.4 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011
- Beweismittel: Poliscan Fm1
- Strafe: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Weitere Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen
Im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeit finden Sie weitere Informationen über die aktuellen Strafen.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 20 € | – | Nein | > Hier prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 40 € | – | Nein | > Hier prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 60 € | – | Nein | > Hier prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein | > Hier prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* | > Hier prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* | > Hier prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | > Hier prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | > Hier prüfen |
| Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | > Hier prüfen |
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 1 bis 10 km/h | 20 € | – | Nein | Hier prüfen |
| 11 bis 15 km/h | 40 € | – | Nein | Hier prüfen |
| 16 bis 20 km/h | 60 € | – | Nein | Hier prüfen |
| 21 bis 25 km/h | 100 € | 1 | Nein | Hier prüfen |
| 26 bis 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* | Hier prüfen |
| 31 bis 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* | Hier prüfen |
| 41 bis 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| 51 bis 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| 61 bis 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
| Über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
In der Probezeit 21 km/h zu schnell
Für Fahranfänger in der Probezeit hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts besonders schwerwiegende Folgen. Da die Überschreitung 21 km/h oder mehr beträgt, wird sie als A-Verstoß eingestuft. Das bedeutet:
- Verlängerung der Probezeit von 2 auf insgesamt 4 Jahre.
- Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2b StVG [4]: vier Kurssitzungen von je 135 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen, dazwischen eine Fahrprobe (§ 35 Abs. 1 FeV) [5]. Die Kosten trägt der Teilnehmer; sie sind gesetzlich nicht festgelegt und werden von der Fahrschule bestimmt.
- Zusätzlich fallen die regulären Sanktionen an: 100 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg.
Verjährung und Fristen
Die Verfolgung einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h verjährt sechs Monate nach der Tat (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG) [2]. Bis zum 30. Juni 2026 galt hier noch eine Frist von drei Monaten, solange kein Bußgeldbescheid ergangen war. Diese Zweiteilung hat der Gesetzgeber gestrichen: Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142) [3], in Kraft seit dem 1. Juli 2026 (Artikel 9 Absatz 1).
Die Frist läuft allerdings nicht ungestört ab. Sie wird unterbrochen, sobald Ihnen die Einleitung des Verfahrens bekanntgegeben oder Ihre Anhörung angeordnet wird (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), und beginnt danach von Neuem. Wer einen Anhörungsbogen im Briefkasten hat, sollte also nicht auf den Fristablauf setzen: Die Verjährung ist damit bereits unterbrochen. Endgültig verjährt die Verfolgung erst zwei Jahre nach der Tat (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben Ihnen zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG).