21 km/h zu schnell außerorts

21 km/h zu schnell außerorts

Update
Bußgeldportal
Das sind die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit 21 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Tempomat in einem PKW

So hoch fällt das Bußgeld aus

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 21 km/h außerorts fällt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro (+ 28,50 Euro Verwaltungsgebühren) an.

Für 21 km/h gibt es 1 Punkt in Flensburg

Erst nach Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheids wird die Strafe an das Fahreignungsregister in Flensburg gemeldet. Im Bußgeldbescheid wird in aller Regel nur das Bußgeld und ein Fahrverbot verhängt.

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Kein Fahrverbot

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h wird von den zuständigen Bußgeldstellen kein Fahrverbot verhängt.

Strafen verhindern

In vielen Fällen lassen sich die im Bußgeldbescheid aufgeführten Strafen für eine Überschreitung von 21 km/h verhindern! Bussgeldportal.de bietet Ihnen die kostenlose Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen auf Fehler prüfen zu lassen

Geblitzt worden?
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Bußgeldbescheid: 21 km/h zu schnell auf der Autobahn?

Sie sind auf einer Bundesautobahn mit 21 km/h zu schnell geblitzt worden und haben einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Bußgeldstelle erhalten? Im Behördenschreiben finden Sie unter anderem folgende Angaben zum Vorwurf inklusive der Berechnung der Tempoüberschreitung unter Berücksichtigung der Messtoleranz:

  • Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h
  • Gemessene Geschwindigkeit: 125 km/h
  • Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug 3%): 121 km/h
  • Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h
  • Angewandte Gesetze: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.4 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011
  • Beweismittel: Poliscan Fm1
  • Strafe: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Weitere Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeit finden Sie weitere Informationen über die aktuellen Strafen.

Strafen Außerorts 2026: PKW & Motorrad
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h20 €Nein> Hier prüfen
11 bis 15 km/h40 €Nein> Hier prüfen
16 bis 20 km/h60 €Nein> Hier prüfen
21 bis 25 km/h100 €1Nein> Hier prüfen
26 bis 30 km/h150 €11 Monat*> Hier prüfen
31 bis 40 km/h200 €11 Monat*> Hier prüfen
41 bis 50 km/h320 €21 Monat> Hier prüfen
51 bis 60 km/h480 €21 Monat> Hier prüfen
61 bis 70 km/h600 €22 Monate> Hier prüfen
Über 70 km/h700 €23 Monate> Hier prüfen
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbotEinspruch
1 bis 10 km/h20 €NeinHier prüfen
11 bis 15 km/h40 €NeinHier prüfen
16 bis 20 km/h60 €NeinHier prüfen
21 bis 25 km/h100 €1NeinHier prüfen
26 bis 30 km/h150 €11 Monat*Hier prüfen
31 bis 40 km/h200 €11 Monat*Hier prüfen
41 bis 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen
51 bis 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen
61 bis 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen
Über 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen
* Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.

In der Probezeit 21 km/h zu schnell

Für Fahranfänger in der Probezeit hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts besonders schwerwiegende Folgen. Da die Überschreitung 21 km/h oder mehr beträgt, wird sie als A-Verstoß eingestuft. Das bedeutet:

  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf insgesamt 4 Jahre.
  • Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2b StVG [4]: vier Kurssitzungen von je 135 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen, dazwischen eine Fahrprobe (§ 35 Abs. 1 FeV) [5]. Die Kosten trägt der Teilnehmer; sie sind gesetzlich nicht festgelegt und werden von der Fahrschule bestimmt.
  • Zusätzlich fallen die regulären Sanktionen an: 100 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg.

Verjährung und Fristen

Die Verfolgung einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h verjährt sechs Monate nach der Tat (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG) [2]. Bis zum 30. Juni 2026 galt hier noch eine Frist von drei Monaten, solange kein Bußgeldbescheid ergangen war. Diese Zweiteilung hat der Gesetzgeber gestrichen: Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142) [3], in Kraft seit dem 1. Juli 2026 (Artikel 9 Absatz 1).

Die Frist läuft allerdings nicht ungestört ab. Sie wird unterbrochen, sobald Ihnen die Einleitung des Verfahrens bekanntgegeben oder Ihre Anhörung angeordnet wird (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG), und beginnt danach von Neuem. Wer einen Anhörungsbogen im Briefkasten hat, sollte also nicht auf den Fristablauf setzen: Die Verjährung ist damit bereits unterbrochen. Endgültig verjährt die Verfolgung erst zwei Jahre nach der Tat (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben Ihnen zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG).

Quellen
[2]
Bundesamt für Justiz, Aufgerufen am 03.09.2026, § 26 StVG, Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
[4]
Bundesamt für Justiz, Aufgerufen am 03.09.2026, § 2b StVG, Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
[5]
Bundesamt für Justiz, Aufgerufen am 03.09.2026, § 35 FeV, Aufbauseminare