Zeugenfragebogen wegen Blitzer? Jetzt wird der Fahrer ermittelt
Eine andere Person ist mit Ihrem Auto geblitzt worden? Polizei und Bußgeldstellen befragen nun Zeugen. Warum reagieren besser als ignorieren ist.
Wann wird ein Zeugenfragebogen versendet?
Sie können sich nicht daran erinnern geblitzt worden zu sein? Trotzdem finden Sie in der Post ein Schreiben von der Bußgeldstelle.
Im Zeugenfragebogen werden Sie zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit befragt, die mit Ihrem Fahrzeug vor Kurzem begangen wurde. Bevor Sie den Bescheid ausfüllen, sollten Sie einige wichtige Fakten wissen.
Die Bußgeldbehörden versenden bei Verkehrsdelikten einen Zeugenfragebogen, wenn der Fahrer nicht korrekt ermittelt werden konnte. Um das Bußgeldverfahren dem richtigen Fahrer zuordnen zu können wird nun der Fahrzeughalter befragt.
Fahrer muss ermittelt werden: Die Gründe
In Deutschland gilt bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass der Verkehrsverstoß und die drohende Strafe aus dem Bußgeldkatalog dem Fahrer zugeordnet werden müssen, der die Tat begangen hat.
Der Fahrzeughalter kann also nicht belangt werden, wenn eine Person mit seinem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Die Bußgeldstellen und die Polizei tun sich in vielen Fällen oft schwer den richtigen Fahrer zu ermitteln. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Ein Überblick:
Blitzerfoto passt nicht zum Halter
Ein häufiger Anlass für das Versenden eines Zeugenfragebogens ist das Blitzerfoto aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Überfahren einer roten Ampel. Wenn die Behörden feststellen, dass der Fahrer auf dem Bild nicht mit dem Halter übereinstimmt, wird das Schreiben versendet.
Zeugenfragenbogen bei Ordnungswidrigkeit mit Firmenwagen
Wenn Sie beschuldigt werden, im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit mit dem Firmenwagen Ihres Arbeitgebers begangen zu haben, wird Ihr Arbeitgeber als Halter des Fahrzeugs einen Zeugenfragebogen erhalten. Wenn Sie als Mitarbeiter mit dem Firmenwagen geblitzt wurden, ist es besser den Chef zu informieren als später damit konfrontiert zu werden.
In diesem wird er aufgefordert, den Fahrer des Fahrzeugs an diesem Tag zu benennen, und er hat kein Recht, die Aussage zu verweigern, es sei denn, es besteht eine familiäre Beziehung zwischen Fahrzeughalter und Fahrer.
Bei einer Verteidigung im Bußgeldverfahren ist es von Vorteil, wenn Ihr Arbeitgeber keine spezifischen Angaben zum Fahrer macht, sondern nur angibt, wer an diesem Tag das Fahrzeug benutzt hat.
Insbesondere bei einem unsauberen Blitzerfoto, kann es für die Bußgeldbehörde problematisch sein den konkreten Fahrer zu ermitteln. Wenn Sie als Fahrer angegeben werden, erhalten Sie in der Regel in den nächsten Wochen einen Anhörungsbogen. Das ist dann der nächste Schritt in einem Bußgeldverfahren.
Stellungnahme im Anhörungsbogen
Wenn der Empfänger eines Anhörungsbogens angibt nicht gefahren zu sein, müssen die Behörden weitere Informationen einholen. Nun werden Sie als Fahrzeughalter als Zeuge befragt, ob Sie wissen wer gefahren ist.
Kann ich einen Zeugenfragebogen ignorieren?
Abgesehen davon, dass es keine gute Idee ist das Behördenschreiben zu ignorieren, sind Sie auch nicht gezwungen alle Informationen anzugeben. Nach § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind Sie nur dazu verpflichtet Ihre persönlichen Daten zu überprüfen und bei Bedarf zu ergänzen oder zu verbessern.
Kommen Sie Ihrer Informationspflicht nicht nach, kann im schlimmsten Fall eine Geldbuße bis 1.000 € verhängt werden.
Ich bin selbst gefahren – kann ich die Aussage verweigern?
Wenn Sie selbst gefahren sind oder der Fahrer mit Ihnen verwandt oder verschwägert ist können Fahrzeug-Halter von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Was passiert, wenn ich mich nicht äußere?
Wenn Sie sich nicht äußern werden die Behörden und die Polizei weiter recherchieren. Da der Fahrer meist im Verwandten- oder Freundeskreis zu finden ist, kann es passieren das Beamte Verwandte oder Nachbarn befragen. Des Weiteren drohen diese Konsequenzen:
Fahrtenbuchauflage
Wenn die Bußgeldstelle bei der Fahrerermittlung nicht erfolgreich war, kann sie das Führen eines Fahrtenbuchs als Auflage anordnen.
Polizei versendet Vorladung
Die Polizei kann Sie auch als Zeugen befragen. In der Regel versuchen die Beamten Sie vor Ort anzutreffen. Wenn das nicht gelingt, können Sie auch eine Vorladung erhalten und müssen ins Polizeipräsidium kommen.
Wie lange habe ich Zeit den Zeugenfragebogen auszufüllen?
Die Frist beim Ausfüllen des Zeugenfragebogens ist kurz und beträgt nur eine Woche. Wenn Sie triftige Gründe, wie z.B. eine Urlaubsreise, nachweisen können, wird in aller Regel keine Geldbuße fällig.
Zeugenfragebogen erhalten? Es ist besser zu reagieren!
Wenn Sie von der Polizei oder von der Bußgeldstelle aufgefordert werden als Zeuge einer Verkehrsordnungswidrigkeit Stellung zu beziehen, ist es empfehlenswert das Schreiben erst zu prüfen bevor sie es ausfüllen und zurücksenden.
Selbst wenn Sie nur die persönlichen Daten ergänzen bzw. korrigieren und sonst keine Aussage machen, sind Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen. Allerdings empfiehlt es sich einen Rat von Experten einzuholen, um keine Fehler zu machen.
Im Zweifel kann der Zeugenfragebogen bereits verjährt sein. Die Bußgeldstellen haben in der Regel nur eine Frist von 3 Monaten, um den Fahrer zu ermitteln. In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten.
Sie möchten sich über die aktuellen Strafen informieren? In unserem Bußgeldkatalog finden Sie weitere wertvolle Informationen zum Verkehrsrecht.