Innerhalb von München falsch geparkt oder in einer Tempo 30 Zone zu schnell gefahren und geblitzt worden? Dann ist die Kommunale Verkehrsüberwachung Ihr Ansprechpartner.
Zuständig für ruhenden Verkehr und Tempo 30 Zonen
Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) in München ist zuständig für den ruhenden und Teile des fließenden Verkehrs. Im ruhenden Verkehr geht es vor allem um die Einhaltung der Parkregeln nach der Straßenverkehrsordnung. Park- und Halteverstöße werden nah dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog bestraft.
Die Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Verkehrs wird von den Mitarbeitern der KVÜ in den 30er-Zonen und 30er-Strecken des gesamten Stadtgebietes übernommen.
Außerhalb der Überwachungsgebiete der KVÜ im ruhenden Verkehr und für die Überwachung der Geschwindigkeit in Tempo 50 Zonen oder auf der Stadtautobahn von München ist die Polizei und damit die zentrale Bußgeldstelle in Viechtach zuständig.
Post-Adresse für Verwarnungs- und Bußgeldangelegenheiten
Die postalische Adresse der Kommunalen Verkehrsüberachung weicht von der Adresse für die Besuchszeiten ab. Sie lautet:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Innendienst, Verwarnungsverfahren
Ruppertstraße 19
80466 München
Bußgeldbescheid: Einspruch in München per E-Mail möglich
Wie in Deutschland einheitlich geregelt, können Sie gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Bei der KVÜ der Landeshauptstadt München ist das per Brief, Fax oder E-Mail möglich. Außerdem können Sie persönlich vorbeikommen oder den Einspruch telefonisch zu Protokoll geben.
Anschließend prüfen die zuständigen Beamte in einem Rechtsbehelfsverfahren prüfen, ob der Bußgeldbescheid zurückgenommen werden kann. Wenn der Einspruch nicht akzeptiert wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.