Rotzeit: Warum Rotlichtblitzer auf 0,1 Sekunde genau messen
Die Strafe für einen Rotlichtverstoß hängt davon ab, wie lange die Ampel beim Überqueren schon auf rot stand. Doch die gemessene Rotzeit ist oft angreifbar.
Ampelblitzer sollen genau messen, wie lange die Ampel beim Überfahren schon auf rot stand. Denn anhand der Länge der Rotzeit wird laut Bußgeldkatalog festgestellt, ob überhaupt ein Rotlichtverstoß vorliegt und wenn ja, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.
Blitzer überwachen die Rotlichtphase
Ampelblitzer der neueren Generation greifen mittlerweile auf moderne Messmethoden zurück. Um die Messung mit der Ampelschaltung zu verbinden, ist der Rotlichtblitzer durch Induktionsschleifen mit der Ampelanlage verbunden. Schaltet die Ampel auf rot, wird der Blitzer aktiviert.
Zweimal geblitzt
Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, ist es üblich zweimal geblitzt zu werden. Denn das erste Mal wird der Blitzer beim Überqueren der Haltelinie ausgelöst und misst wie lange die Ampel schon auf Rot stand. Als Beweismittel wird ein Blitzerfoto mit der gemessenen Rotzeit angefertigt.
Der Blitzer ist so eingestellt, dass er nach einer vordefinierten Zeit eine zweite Messung mit Foto anfertigt. So lässt sich feststellen, ob Sie in den Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren sind und tatsächlich ein Rotlichtverstoß vorliegt.
Haltelinien- oder Rotlichtverstoß?
Wenn Sie nur über die Haltelinie, nicht aber in den Gefahrenbeichen der Kreuzung, gefahren sind, liegt ein Haltelinienverstoß vor. Dieser wird lediglich mit einer Geldbuße von 10 Euro bestraft.
Wenn Sie den Gefahrenbereich der Kreuzung während einer roten Ampelphase überquert haben, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Jetzt hängt die Höhe der Strafe davon ab, wie lange die Ampel schon auf rot stand.
Was ist die vorwerfbare Rotzeit?
Wenn Sie ein Behördenschreiben von der zuständigen Bußgeldstelle zum Rotlichtverstoß in der Hand halten, finden Sie auch eine Angabe zur vorgeworfenen Rotzeit.
Die Rotzeit wird bis auf eine Zehntelsekunde genau angegeben und benennt die Dauer der Rotlichtphase bis zur Einfahrt in den Gefahrenbereich der Kreuzung. Den Wert finden Sie im Bußgeldbescheid unter den Ausführungen zum Tatbestandsmerkmal der Ordnungswidrigkeit. In bestimmten Fällen ist er auch als Beweismittel bereits im Anhörungsbogen angegeben.
Bußgelder, Punkte & Fahrverbote je nach Rotzeit
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor wenn die gemessene Rotzeit über 0,1 Sekunden aber unter 1 Sekunde liegt. Bei einer Rotlichtzeit von 1 Sekunde und darüber liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.
In der Tabelle können finden Sie die aktuellen Strafen. Ein einfacher Rotlichtverstoß wird mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt bestraft. Wird der Rotlichtverstoß als qualifiziert eingestuft, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Rotzeit in Sekunden | Rotlichtverstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|---|
0,1 | Einfach | 90 € | 1 |
0,3 | Einfach | 90 € | 1 |
0,5 | Einfach | 90 € | 1 |
0,7 | Einfach | 90 € | 1 |
0,9 | Einfach | 90 € | 1 |
1 | Qualifiziert | 200 € | 2 |
über 1 Sekunde | Qualifiziert | 200 € | 2 |
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde) | 90 € | 1 | – |
… mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 240 € | 2 | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotzeit > 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
… mit Unfall | 360 € | 2 | 1 Monat |
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde) | 60 € | – | – |
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde) | 100 € | – | – |
Lohnt ein Einspruch bei einer Rotzeit von 0,3 oder 0,4 Sekunden?
Wenn ein Bußgeldverfahren wegen einem Rotlichtverstoß eröffnet wird, fragen sich die Beschuldigten häufig, ob die gemessene Rotzeit wirklich stimmt. Denn bei Rotlichtblitzern können mehrere Fehler auftreten, wie z.B. eine unzureichende oder abgelaufene Eichung oder ein nicht durchgeführtes Software-Update.
Doch nur ein Haltelinienverstoß?
Insbesondere bei geringen Überschreitungen von einer Rotzeit bis 0,5 Sekunden kann eine Messabweichung bedeuten, dass gar kein Rotlichtverstoß, sondern ein Haltelinienverstoß vorliegt. Das wäre der Fall, wenn Sie noch vor dem Gefahrenbereich der Kreuzung zum Halten gekommen sind und der zweite Blitz verfrüht ausgelöst wurde.
Zweifel an gemessener Rotlichtüberschreitung?
Sie haben ein Behördenschreiben wegen einem Rotlichtverstoß erhalten und haben Zweifel wegen der vorgeworfenen Rotzeit? Dann kann es sich lohnen eine Ersteinschätzung von einer Kanzlei für Verkehrsrecht einzuholen. In unserem Blitzer-Check können Sie eine kostenlose & unverbindliche Auswertung anfordern.
Weitere Informationen zu möglichen Fehlern bei Blitzeranlagen zur Rotlichtüberwachung und den Strafen für das Überfahren einer roten Ampel finden Sie hier: