Geblitzt worden und nach 3 Monaten keine Post erhalten?
Erfahren Sie jetzt, wie Sie online nachsehen können, ob Sie geblitzt wurden und was passiert, wenn der Bußgeldbescheid erst nach Monaten zugestellt wird.
Kann ich online nachsehen, ob ich geblitzt wurde?
Sie haben gerade einen Blitzer am Straßenrand entdeckt und fragen sich, ob Sie tatsächlich geblitzt wurden? Schließlich ist der Blitz bei neuen Messgeräten kaum mehr wahrnehmbar.
Leider gibt es keine direkte Möglichkeit die Informationen bei einer zentralen Stelle einzusehen. Sie müssen sich gedulden bis ein Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle eintrifft.
Bei bestimmten Behörden erhalten Sie Zugangsdaten mit denen Sie sich die Beweisfotos in Originalqualität ansehen können. Hier finden Sie eine Liste der Bußgeldstellen, die eine Einsicht in das Blitzerfoto online ermöglichen.
Das Beweismittel: Blitzerfoto und Kennzeichen identifizieren den Fahrer
In Deutschland dient das Blitzerfoto zusammen mit dem erfassten Kennzeichen des Fahrzeugs als Beweismittel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein entscheidender Aspekt dabei ist die Fahrerhaftung gemäß § 18 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dies bedeutet, dass im Falle eines Verstoßes nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern die Person, die zum Zeitpunkt des Vorfalls gefahren ist, belangt wird.
Wann kommt der Bußgeldbescheid?
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung versendet die zuständige Behörde in den meisten Fällen noch keinen Bußgeldbescheid, sondern zunächst einen Anhörungsbogen. Erst nach der Anhörung wird in der Regel der Bußgeldbescheid ausgestellt.
Die Dauer bis zur Zustellung kann jedoch variieren und hängt insbesondere vom Auslastungsgrad und den Öffnungszeiten der Bußgeldstellen ab.
Die Verjährungsfrist
Laut § 26 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beginnt die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide mit dem Tag der Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich tritt die Verjährung nach drei Monaten ein, sofern kein Bußgeldbescheid erlassen oder die Frist im Bußgeldverfahren aus einem wichtigen Grund unterbrochen wurde.
Die Rolle des Anhörungsbogens
Der Anhörungsbogen spielt eine entscheidende Rolle im Verfahren. Er unterbricht die Verjährungsfrist und lässt sie von neuem beginnen. Das bedeutet, dass selbst wenn nach drei Monaten noch kein Bußgeldbescheid eingetroffen ist, die Zusendung eines Anhörungsbogens die Frist auf Null setzt und von diesem Zeitpunkt an erneut drei Monate läuft.
In bestimmten Fällen kann diese Frist auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Der Anhörungsbogen unterbricht jedoch die Verjährung und startet die Frist neu.
Was tun, wenn nach drei Monaten keine Post kommt?
Falls Sie nach drei Monaten immer noch keine Benachrichtigung erhalten haben, könnte dies verschiedene Gründe haben. Möglicherweise gab es Verzögerungen bei der Bearbeitung oder der Zustellung. Es könnte auch sein, dass Sie gar nicht geblitzt wurden oder Ihr Fall bereits eingestellt wurde, z.B. weil die Messdaten des Blitzers fehlerhaft waren.
In diesem Fall können Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden, um Klarheit über den eigenen Fall zu bekommen oder einfach abwarten, ob noch Post von der Bußgeldstelle kommt.
Blitzer-Bescheid nach 3 Monaten: Einspruch prüfen
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder ein anderes Dokument von der Bußgeldstelle erhalten haben, dass erst nach 3 Monaten bei Ihnen eingetroffen ist, sollten Sie prüfen lassen, ob die Verjährung bereits eingetreten ist. In diesem Fall können Sie Einspruch gegen Bescheid einlegen oder zunächst Kontakt mit der Bußgeldstelle aufnehmen und versuchen die Angelegenheit zu klären.