Ist eine Rote Ampel defekt, dürfen Fahrradfahrer sie überqueren.
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OLG Hamburg: Radfahrerin fährt zu Recht über rote Ampel

Eine Radfahrerin in Hamburg muss kein Bußgeld zahlen, weil sie bei Rot über eine Ampel gefahren ist. Die Ampel war defekt.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine Radfahrerin von einem angeblichen Rotlichtverstoß freigesprochen. Die Einzelheiten des Falls.

Minutenlang an Ampel gewartet

Eine Radfahrerin wartete mehrere Minuten an der roten Ampel, aber es passierte nichts. Sie war davon ausgegangen, dass die Ampel defekt ist und fuhr schließlich über Rot. Die Radfahrerin wurde von der Polizei erwischt und musste 100 Euro Bußgeld zahlen. Sie legte Einspruch ein und der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Hamburg.

Die Richter prüften die Ampel und stellten fest, dass es sich um eine Anlage mit Bedarfsschleife handelt. Diese Bedarfsschleife wird durch das Gewicht eines Fahrzeugs aktiviert. Das Gewicht des Fahrrads reichte in diesem Fall nicht aus, um die Ampel zu aktivieren. Das Bußgeld wurde erlassen. Die Begründung der Richter:

„Liegt eine Funktionsstörung wie in diesem Fall vor, ist die Halteanordnung der roten Ampel nichtig.“

Das Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall für Radfahrer, da es zeigt, dass Radfahrer nicht automatisch ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie bei Rot über eine Ampel fahren – wenn diese defekt ist.

Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft

Aktuelle Strafen

Auch Fahrradfahrer erwartet für das Überfahren eine roten Ampel ein Bußgeld. Stand die Ampel weniger als 1 Sekunde lang auf rot, müssen Radfahrer 60 Euro Strafe zahlen. Dauert die Rotphase über eine 1 Sekunde werden 100 Euro Bußgeld fällig.

Bußgeldkatalog 2023 Rotlichtverstoß
VergehenBuß­geldPun­kteFahrverbotEinspruch möglich?
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