Bis November 2022 registrierte die Bußgeldstelle in Köln über eine halbe Million Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße. Die Zahlen für Dezember fehlen sogar noch in der Statistik.
Das OLG Zweibrücken hat in einem Fall entschieden, dass eine Überschreitung von 22 km/h nicht zwingend wahrnehmbar ist. Von Vorsatz und doppelter Bestrafung ist abzusehen.