Aktualisiert am 23.05.2024 von

Bußgeldkatalog 2024: Aktuelle Strafen online nachsehen

Im Bußgeldkatalog finden Sie die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die in ganz Deutschland gelten.


Inhaltsverzeichnis des Bußgeldkatalogs


Bußgeldkatalog 2024: Der umfassende Leitfaden für Verkehrsverstöße in Deutschland

Der Bußgeldkatalog bestimmt die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Der Bußgeldkatalog bestimmt die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Letzte Aktualisierung am 01.09.2023

Die jüngste Aktualisierung des Bußgeldkatalogs vom 01.09.2023 zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die aktuellen Entwicklungen im Verkehrsrecht zu berücksichtigen.

In den letzten Jahren wurden die Bußgelder im Rahmen der Bußgeld-Novelle deutlich erhöht. Seit der Einführung des aktuellen Bußgeldkatalogs müssen Verkehrsteilnehmer bei Verstößen gegen die StVO tiefer in die Tasche greifen, da die Geldstrafen und Verwarngelder teilweise drastisch angehoben wurden.

Wichtige Änderungen

Der neue Bußgeldkatalog 2024 führt zu höheren Strafen bei vielen Verkehrsverstößen:

  • Geschwindigkeitsübertretungen: Strafen bis zu 20 km/h über dem Limit sind nun verdoppelt.
  • Rettungsgassen: Das Nichtbilden einer Rettungsgasse zieht ein automatisches Fahrverbot von einem Monat nach sich. Das unrechtmäßige Nutzen einer Rettungsgasse wird mit 240 bis 320 Euro und zwei Punkten in Flensburg bestraft.
  • Lastkraftwagen: Innerorts müssen LKW beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit einhalten; Verstöße hiergegen führen zu Bußgeldern von 70 bis 105 Euro und einem Punkt in Flensburg.
  • Fehlverhalten beim Abbiegen: Bußgelder sind verdoppelt und können ein Fahrverbot von einem Monat nach sich ziehen, falls andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
  • Befahren von Gehwegen und Radwegen: Strafen erhöht auf bis zu 100 Euro.
  • Lärm und Abgasbelästigung: Strafen erhöht auf bis zu 100 Euro.

Fahrverbote: Fahrverbote gelten für schwere Verstöße wie Alkoholfahrten, erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen, das Überfahren roter Ampeln einer Rotzeit von über 1 Sekunde oder mit Gefährdung und die Teilnahme an illegalen Autorennen. Ein Fahrverbot kann zwischen einem und drei Monaten liegen.

Die Verschärftungen zielen darauf ab die Verkehrssicherheit zu erhöhen und schwerwiegende Verstöße stärker ahnden.

Einheitliche Regelung für alle Bundesländer

Die Strafen für Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten sind innerhalb Deutschlands einheitlich geregelt, sodass Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Bundesland dieselben Bußgelder erwarten können. Die zentralen Bußgeldstellen und Verwaltungsbehörden der Bundesländer informieren auch über die aktuellen Strafen im Straßenverkehr.

Sind die Strafen für Bußgeldstellen bindend oder gibt es Spielraum?

Der Bußgeldkatalog beinhaltet festgelegte Bußgelder je nach Tatbestandsnummer. So können die zuständigen Bußgeldstellen die Strafen im Bundesgebiet einheitlich durchsetzen. Die Strafen aus dem Bußgeldkatalog sind für sämtliche Bußgeldstellen bindend, wenn Sie den üblichen Schemata entsprechen.

Verwarnungsgelder und Bußgelder im Bußgeldkatalog

Bei geringfügigen Verstößen können Verwarnungen ausgesprochen und Verwarnungsgelder von 5 bis 55 Euro erhoben werden. Ab 60 Euro spricht man von Bußgeldern. Verwarnungen können auch ohne Verwarnungsgeld erfolgen.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Nicht nur die Strafen, sondern auch die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten sind einheitlich geregelt. Nach Feststellung einer Ordnungswidrigkeit versendet die Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen an den Fahrer. Dieser enthält Angaben zur Tat und Beweismittel wie Blitzerfoto und bietet dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

In der Regel wird der Anhörungsbogen ohne Betrag versendet. Sollte die Bußgeldstelle den Fahrer nicht ermitteln können oder weicht der Fahrer auf dem Foto vom Halter ab, wird ein Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung versendet.

Hält die Behörde an der Anschuldigung fest und hat den korrekten Fahrer ermittelt, wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser kündigt die offizielle Strafe an inklusive der zusätzlichen Gebühren aus dem Bußgeldverfahren. Die Behörden haben je nach Fall 3 bis 6 Monate Zeit einen Bußgeldbescheid zuzustellen, sonst ist die Verjährung eingetreten.

Ab dem Zeitpunkt der Zustellung besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.

Punkte in Flensburg
In Deutschland werden alle Autofahrer, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen haben, die mindestens mit einem Punkt bestraft werden, in einer zentralen Verkehrssünderkartei registriert. Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verwaltet. Dort kann auch der aktuelle Punktestand abgerufen werden.

Weitere Informationen zum Verkehrsrecht

In unserem Blog für Mobilität, Recht und Verkehr finden Sie Informationen zu den neuesten Entwicklungen im Straßenverkehr.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 15. Auflage
[2]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 01.11.2023, Informationen zum Bußgeldkatalog
[3]
Kraftfahrt-Bundesamt, Abgerufen am 10.11.2023, Verkehrsauffälligkeiten

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