Bußgeldkatalog 2026

Bußgeldkatalog 2026

Im Bußgeldkatalog 2026 finden Sie die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Der neue Bußgeldkatalog 2026

Inhaltsverzeichnis des Bußgeldkatalogs


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Einheitliche Regelung für alle Bundesländer

Die Strafen für Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten sind innerhalb Deutschlands einheitlich geregelt, sodass Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Bundesland dieselben Bußgelder erwarten können. Die zentralen Bußgeldstellen und Verwaltungsbehörden der Bundesländer informieren auch über die aktuellen Strafen im Straßenverkehr.

Sind die Strafen für Bußgeldstellen bindend oder gibt es Spielraum?

Der Bußgeldkatalog beinhaltet festgelegte Bußgelder je nach Tatbestandsnummer. So können die zuständigen Bußgeldstellen die Strafen im Bundesgebiet einheitlich durchsetzen. Die Strafen aus dem Bußgeldkatalog sind für sämtliche Bußgeldstellen bindend, wenn Sie den üblichen Schemata entsprechen.

Verwarnungsgelder und Bußgelder im Bußgeldkatalog

Bei geringfügigen Verstößen können Verwarnungen ausgesprochen und Verwarnungsgelder von 5 bis 55 Euro erhoben werden. Ab 60 Euro spricht man von Bußgeldern. Verwarnungen können auch ohne Verwarnungsgeld erfolgen.

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Nicht nur die Strafen, sondern auch die Durchsetzung von Ordnungswidrigkeiten sind einheitlich geregelt. Nach Feststellung einer Ordnungswidrigkeit versendet die Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen an den Fahrer. Dieser enthält Angaben zur Tat und Beweismittel wie Blitzerfoto und bietet dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

In der Regel wird der Anhörungsbogen ohne Betrag versendet. Sollte die Bußgeldstelle den Fahrer nicht ermitteln können oder weicht der Fahrer auf dem Foto vom Halter ab, wird ein Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung versendet.

Hält die Behörde an der Anschuldigung fest und hat den korrekten Fahrer ermittelt, wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser kündigt die offizielle Strafe an inklusive der zusätzlichen Gebühren aus dem Bußgeldverfahren. Die Behörden haben je nach Fall 3 bis 6 Monate Zeit einen Bußgeldbescheid zuzustellen, sonst ist die Verjährung eingetreten.

Ab dem Zeitpunkt der Zustellung besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.

Punkte in Flensburg
In Deutschland werden alle Autofahrer, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen haben, die mindestens mit einem Punkt bestraft werden, in einer zentralen Verkehrssünderkartei registriert. Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verwaltet. Dort kann auch der aktuelle Punktestand abgerufen werden.
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Quellen

[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 22.08.2024, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 15.1 Auflage
[2]
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 18.11.2024, Informationen zum Bußgeldkatalog