Geblitzt worden? Wann sich ein Widerspruch lohnt
Blitzermessungen können fehlerhaft sein. Liegen Messabweichungen vor oder fehlen Messdaten, lohnt sich häufig ein Einspruch.
Was sind die häufigsten Messfehler?
Messgeräte wie Einseitensensoren, Poliscan Speed, Traffistar S350, VKS-Kontrollsysteme und viele andere können trotz moderner Technik Fehler aufweisen, die zu ungenauen Messergebnissen führen oder die Messung aufgrund fehlender Blitzerdaten nicht nachvollziehbar machen.
Die Ursachen sind vielfältig
Messfehler können verschiedene Ursachen haben. Falsch kalibrierte Geräte, eine mangelnde Wartung oder Einstellungsfehler seitens der Polizei sind nur einige mögliche Gründe. Ein Überblick:
- Blitzer ist in falschem Winkel zur Fahrbahn aufgestellt
- Die Software-Version des Blitzers ist veraltet
- Die Eichung des Blitzers ist abgelaufen
- Fehlende Schulungen beim Messpersonal
- Blitzerfoto ist unscharf oder ungenau
- Fehlerhafte Zuordnung der Messwerte
Zusätzlich können äußere Einflüsse wie schlechte Wetterbedingungen oder Verkehrsbehinderungen die Messgenauigkeit beeinträchtigen. Sogar Fahrzeugmerkmale wie die Größe oder das Reflexionsvermögen können Einfluss auf die Genauigkeit der Messungen haben.
Zu hohe Strafe aufgrund von Fehlern?
Eine zu hoch gemessene Geschwindigkeit kann Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot zur Folge haben kann. Daher ist es sinnvoll die Geschwindigkeitsmessung auf Fehler prüfen lassen und herauszufinden, ob ein Einspruch gerechtfertigt ist.
Gut zu wissen: Ein Einspruch gegen eine fehlerhafte Blitzermessung kann nicht nur die Strafe reduzieren, sondern ganz zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führen. Die aktuellen Bußgelder, Punkte & Fahrverbote können Sie im Bußgeldkatalog nachsehen.
Einspruch selbst einlegen oder Anwalt einschalten?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann dazu führen, dass der Fall von der Bußgeldstelle noch einmal genauer überprüft und ggf. eingestellt wird. Viele Betroffene fragen sich nun, ob Sie einen Anwalt einschalten sollen?
Im Internet werben zahlreiche Portale damit „Geblitzten“ zu helfen und einen Einspruch kostenlos zu prüfen. In den meisten Fällen steht entweder eine Anwaltskanzlei selbst dahinter oder es wird ein Blitzeranwalt vermittelt.
Ein Anwalt, der sich mit Blitzermessungen auskennt, kann dabei helfen, potenzielle Messfehler aufzudecken und die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren zu übernehmen. Das ist aber kein Muss – der Einspruch kann auch selbst formuliert werden.
Einen Anwalt wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit einzuschalten lohnt sich vor allem für Rechtsschutzversicherte. Hier übernehmen die Versicherungen selbst bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 16 km/h häufig die Kosten, Gebühren und Auslagen im Bußgeldverfahren.
Wie reiche ich Einspruch ein?
Um einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, muss der Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde, die den Bescheid erlassen hat, eingehen. Die genaue Adresse und die Kontaktdaten finden Sie in der Regel auf dem Bußgeldbescheid selbst.
Es ist empfehlenswert den Einspruch gut zu begründen und relevante Dokumente und Beweismittel (Fahrtenbuch, Blitzer-Urteile, Blitzerfoto) mit dem Einspruch zu übermitteln. Jetzt gilt es noch die Einspruchsfrist zu wahren. Der Einspruch muss innerhalb von 14-Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides eingelegt werden.
In vielen Fällen liegt die Bußgeldstelle weit von der Geschwindigkeitsmessung entfernt. Daher ist es für die meisten Betroffenen am leichtesten den Einspruch per Post zu übermitteln als einen Termin vor Ort wahrzunehmen.