Ein Abbiegeunfall bezeichnet im Straßenverkehr einen Unfall, der insbesondere beim Einbiegen, Abbiegen oder Wenden eines Fahrzeugs auftritt. Diese Art von Unfall findet häufig an Kreuzungen, Einmündungen oder beim Abbiegevorgang in Seitenstraßen statt und gehört zu den besonders häufig auftretenden und gefährlichen Verkehrsunfällen, da die Beteiligten oft unterschiedliche Fahrtrichtungen eingeschlagen haben und sich häufig gegenseitig übersehen.
Typsche Ursachen eines Abbiegeunfalls
Zu den häufigsten Ursachen für Abbiegeunfälle gehören das Übersehen anderer Verkehrsteilnehmer, die Missachtung der Vorfahrtsregelungen sowie Fehler bei der Einschätzung von Entfernungen und Geschwindigkeiten entgegenkommender Fahrzeuge, Radfahrer oder Fußgänger.
Insbesondere bei schlechter Sicht, Unachtsamkeit, Stress oder unübersichtlichen Verkehrsführungen steigen die Risiken deutlich an. Die eingeschränkten Sichtverhältnisse im sogenannten toten Winkel des Fahrzeugs erhöhen zusätzlich das Risiko eines Unfalls.
Gefährdete Verkehrsteilnehmer bei Abbiegeunfällen
Abbiegeunfälle betreffen häufig schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer. Gerade Fahrradfahrer werden unnötig oft übersehen, was zu schwerwiegenden oder gar tödlichen Verletzungen führen kann.
Besonders gefährlich sind Abbiegeunfälle mit rechts abbiegenden Lastfahrzeugen (Lkw), die aufgrund ihrer Bauart und Größe eine stark eingeschränkte Sicht auf den Fahrbahnbereich rechts neben dem Fahrzeug haben.
Vorbeugung von Abbiegeunfällen
Maßnahmen zur Verringerung von Abbiegeunfällen umfassen unter anderem technische Assistenzsysteme wie Abbiegeassistenten in Lkw und Pkw, verbesserte Verkehrsführung und Sichtbarkeit an Kreuzungen, sowie allgemeine Verkehrserziehung zur Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer.
Zudem müssen Kraftfahrer stets sicherstellen, dass sich keine anderen Verkehrsteilnehmer im toten Winkel aufhalten, bevor sie den Abbiegevorgang beginnen. Erhöhte Wachsamkeit und Rücksichtnahme senken das Risiko bedeutend und tragen zu einer höheren Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten bei.