Abgasuntersuchung

Abgasuntersuchung

Bußgeldportal
0 Kommentare

Was versteht man unter einer Abgasuntersuchung?

Die Abgasuntersuchung (kurz AU) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfvorgang, der bei Kraftfahrzeugen regelmäßig durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass die Emissionswerte von Fahrzeugabgasen gesetzlich festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten.

Ziel dieser Untersuchung ist es, durch die Kontrolle von Schadstoffausstoß zum klimafreundlicheren Verkehr beizutragen und die Luftqualität zu verbessern. Während der Abgasuntersuchung werden insbesondere der Kohlenmonoxid-, Kohlenwasserstoff- und Stickstoffoxid-Ausstoß getestet und bewertet.

Wann ist die Abgasuntersuchung erforderlich?

Die AU findet in Deutschland im Rahmen der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) statt. Entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist die Abgasuntersuchung für alle Kraftfahrzeuge verbindlich. Der Intervall der Untersuchung liegt in der Regel bei älteren Autos bei zwei Jahren, bei Neufahrzeugen innerhalb der ersten drei Jahre nach Erstzulassung.

Danach wechselt man üblicherweise in den zweijährlichen Intervall. Die genaue Frist sowie das Datum der nächsten Untersuchung können Fahrzeughalter im Prüfbericht oder der Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen einsehen.

Ablauf und Bedeutung der Abgasuntersuchung

Im Rahmen einer Abgasuntersuchung prüft ein zertifizierter Prüfer die Abgasanlage des Fahrzeuges auf Schäden und die Effizienz der Abgasreinigungssysteme wie Katalysatoren und Filter. Weiterhin erfolgt eine Messtechnikprüfung am Fahrzeug, bei der die ausgestoßenen Grenzwerte gemessen und mit den gesetzlichen Vorschriften abgeglichen werden. Werden die gesetzlichen Grenzwerte überschritten, besteht das Fahrzeug die Abgasuntersuchung nicht.

Die AU stellt sicher, dass das Fahrzeug deutlich weniger Schadstoffe an die Umwelt abgibt und gleichzeitig wirtschaftlich effizient funktioniert. Bei Überschreitung der gesetzlich festgelegten Werte sind Reparaturen notwendig, um ein positives Prüfergebnis zu erzielen. Erst nach erfolgreicher Nachprüfung darf das Fahrzeug wieder uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen.