Anhängelast

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Was bedeutet Anhängelast?

Die Anhängelast bezeichnet die zulässige maximale Masse, die ein Fahrzeug als Anhänger hinter sich ziehen darf. Diese maximale Anhängelast wird vom Fahrzeughersteller festgelegt und ist in den offiziellen Fahrzeugpapieren wie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Die Einhaltung der Anhängelast stellt sicher, dass eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist und Fahrzeug sowie Anhänger jederzeit kontrolliert geführt werden können.

Unterscheidung zwischen gebremster und ungebremster Anhängelast

Grundsätzlich wird zwischen gebremster und ungebremster Anhängelast unterschieden. Die gebremste Anhängelast bezieht sich auf eine Anhängerlast, bei der der Anhänger mit einer eigenen Bremseinrichtung ausgestattet ist und so das Zugfahrzeug beim Bremsen unterstützt. Die ungebremste Anhängelast bezeichnet dagegen die Belastung eines Anhängers ohne eigenständiges Bremssystem, wodurch gewöhnlich deutlich niedrigere Gewichtsgrenzen gelten. In der Regel liegen die zulässigen Werte für ungebremste Anhänger deutlich unter denen für gebremste Anhänger.

Rechtliche Bestimmungen und Bedeutung für die Verkehrssicherheit

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Anhängelast ist gesetzlich verpflichtend und sicherheitsrelevant. Wird die erlaubte Anhängelast überschritten, kann es zu gefährlichen Fahrsituationen wie verlängerten Bremswegen, stärkeren Schlingerbewegungen bis hin zum Kontrollverlust über Anhänger und Fahrzeug kommen. Zudem sind Verstöße gegen die Vorschriften zur Anhängelast mit Bußgeldern und eventuellen rechtlichen Konsequenzen verbunden. Daher empfiehlt es sich, stets die Herstellerangaben im Fahrzeugbrief zu konsultieren und Anhänger sowie Fahrzeug entsprechend abzustimmen.

Zusammenhang mit der Stützlast

Häufig wird die Anhängelast fälschlicherweise mit der Stützlast verwechselt. Während die Anhängelast die Gesamtmasse beschreibt, die als Anhänger gezogen wird, ist die Stützlast die vertikale Kraft, die der Anhänger durch die Deichsel auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs ausübt. Beide Werte werden separat festgelegt und sind sauber voneinander zu unterscheiden.