Aktualisiert am 23.11.2022 von

Blitzer-Apps erlaubt oder verboten?

Dürfen Autofahrer Blitzer-Apps während der Fahrt nutzen um sich über den Standort von Radarfallen zu informieren? Die aktuelle Rechtslage ist eindeutig.

Es gibt eine wachsende Anzahl von Anbietern, die vor mobilen und stationären Blitzern warnen. Viele stehen als App zum Download zur Verfügung oder sind bereits in Navigationsgeräte integriert. Doch dürfen Blitzer-Apps während der Autofahrt verwendet werden?

Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland sind die Vorschriften eindeutig: die Verwendung von Blitzer-Apps ist verboten. Laut Paragraph 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Verwendung von Anlagen zur Warnung von automatisierten Geschwindigkeitsmessungen nicht erlaubt. Der §23 StVO regelt die Vorschriften zur Handynutzung am Steuer.

Mit Blitzer-App erwischt?

Die Strafe ist nicht knapp bemessen. Wenn Sie erwischt erwerden droht ein Bußgeld in Höhe von 75 € und ein Punkt in Flensburg.

Allein das Mitführen im Auto ist strafbar

Die Polizei muss Sie nicht bei frischer Tat während der Nutzung einer Blitzer-App ertappen. Reine Radarwarner darf man während der Fahrt weder bedienen noch betriebsbereit mitführen.

Darf der Beifahrer die App nutzen?

Die aktuelle Straßenverkehrsordnung bezieht sich nur auf den Fahrer des Autos. Demnach dürfen Beifahrer eine Blitzer-App nutzen, da Sie nicht Fahrer des Kraftfahrzeugs sind. Allerdings wird unter Verkehrsrechtsexperten diskutiert, ob sich Beifahrer als Beteiligte ordnungswidrig verhalten. Ein Gerichtsurteil gibt es bisher nicht.

Auf dem Rastplatz kein Problem

Bei ausgeschaltetem Motor sieht die Rechtslage wieder anders aus. Ein Autofahrer kann vor Fahrtantritt oder während einer Pause sich über eine Blitzer-App informieren.

Kommt die Radarwarnfunktion in Google Maps?

In über 40 Ländern gibt es sie bereits – in Deutschland ist die Funktion aktuell nicht freigeschaltet. Sollte sich Google dafür entscheiden die Funktion zu aktivieren dürfte Google Maps im Auto nicht mehr so verwendet werden wie bisher.


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