Geblitzt mit dem Firmenwagen: Was jetzt droht und wer zahlt
Geblitzt mit dem Firmenwagen: Was jetzt droht und wer zahlt

- Wer zahlt, wenn der Firmenwagen geblitzt wird?
- Der Ablauf: Vom Blitzerfoto bis zum Bußgeldbescheid
- Was passiert, wenn der Fahrer nicht genannt wird?
- Welche Fristen gelten bei der Fahrerermittlung?
- Kosten und Konsequenzen: Eine kurze Übersicht
- Sollte ich den Vorfall meinem Chef verheimlichen? Eine schlechte Idee!
- Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen: Ihre Rechte
Es kann jedem passieren: Sie sind mit dem Firmenwagen unterwegs, vielleicht gerade auf dem Weg zum Kunden oder ins Homeoffice, und plötzlich blitzt es. Ein kurzer Schreckmoment, der oft viele Fragen aufwirft.
Wer muss zahlen? Was passiert mit meinem Chef? Und welche Konsequenzen drohen überhaupt? Dieser Artikel liefert Ihnen die Antworten und zeigt, wie Sie im Fall der Fälle richtig reagieren.
Wer zahlt, wenn der Firmenwagen geblitzt wird?
In Deutschland gilt ein klares Prinzip: die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern immer derjenige die Konsequenzen trägt, der zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß. Auch wenn der Firmenwagen auf das Unternehmen zugelassen ist, sind Sie als Fahrer in der Pflicht, das Bußgeld zu zahlen.
Der Ablauf: Vom Blitzerfoto bis zum Bußgeldbescheid
- Der Blitzer schlägt zu: Sie sind mit dem Firmenwagen zu schnell unterwegs und werden geblitzt.
- Der Bescheid geht ans Unternehmen: Da der Firmenwagen auf das Unternehmen zugelassen ist, erhält Ihr Chef oder das Sekretariat zuerst den Anhörungsbogen oder direkt den Bußgeldbescheid.
- Die Firma macht den Fahrer ausfindig: Ihr Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Er wird Ihnen den Anhörungsbogen weiterleiten oder Sie informieren, dass er Ihre Daten an die Behörde übermittelt hat.
Wichtig: Ihr Chef darf die Aussage im Falle eines Zeugenfragebogens nicht verweigern, da er in der Regel nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert ist. - Der Bescheid landet bei Ihnen: Anschließend erhalten Sie den Bußgeldbescheid direkt zugestellt.
Was passiert, wenn der Fahrer nicht genannt wird?
Sollte Ihr Chef den Fahrer nicht benennen können oder wollen, kann die Behörde eine sogenannte Fahrtenbuchauflage für das betroffene Fahrzeug anordnen. Das bedeutet, dass das Unternehmen zukünftig akribisch ein Fahrtenbuch führen muss, in dem jede Fahrt und der jeweilige Fahrer dokumentiert werden.
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Wird das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß oder regelmäßig geführt, drohen dem Unternehmen hohe Bußgelder. Die Behörde ist befugt, die Aufzeichnungen jederzeit zu überprüfen.
Welche Fristen gelten bei der Fahrerermittlung?
Die Behörde hat drei Monate Zeit, um Ihnen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid zuzuschicken, nachdem der Verstoß begangen wurde. Wird diese Frist überschritten, gilt der Verstoß in der Regel als verjährt, und Sie müssen das Bußgeld nicht mehr zahlen.
Kosten und Konsequenzen: Eine kurze Übersicht
Die genauen Kosten für Blitzer, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Dauer eines möglichen Fahrverbots hängen stark von der Art und Schwere des Verstoßes ab. Hier sind die gängigsten Kategorien:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Von geringen Bußgeldern bis hin zu Fahrverboten und Punkten.
- Rotlichtverstöße: Deutlich höhere Bußgelder, Punkte und oft Fahrverbote.
- Abstandsverstöße: Können je nach Gefährdungslage sehr teuer werden und zu Punkten sowie Fahrverboten führen.
Sollte ich den Vorfall meinem Chef verheimlichen? Eine schlechte Idee!
Die Versuchung, einen Blitzer im Firmenwagen zu verschweigen, mag groß sein. Schließlich wollen Sie Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden. Doch davon ist dringend abzuraten – aus mehreren Gründen:
- Der Bescheid landet sowieso beim Unternehmen: Wie bereits erwähnt, wird der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zunächst an die Firma geschickt. Ihr Verheimlichungsversuch fliegt also unweigerlich auf.
- Vertrauensverlust: Wenn Ihr Chef den Bescheid erhält und feststellt, dass Sie ihn nicht informiert haben, kann das zu einem erheblichen Vertrauensverlust führen. Vertrauen ist im Arbeitsverhältnis essenziell, und ein Bruch kann weitreichende Konsequenzen haben, bis hin zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
- Mögliche Fahrtenbuchauflage: Wenn der Arbeitgeber aus Ihrer Verheimlichung oder aus anderen Gründen den Fahrer nicht benennen kann oder will, droht dem Unternehmen eine Fahrtenbuchauflage. Das verursacht zusätzliche Arbeit und potenzielle Kosten für die Firma, was wiederum Ihrem Ansehen schadet.
- Keine Vorteile durch Verschweigen: Es gibt keine rechtlichen oder finanziellen Vorteile, wenn Sie den Vorfall verheimlichen. Die Strafe müssen Sie ohnehin selbst tragen, da die Fahrerhaftung gilt.
Unser klarer Rat: Spielen Sie mit offenen Karten. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend, sobald Sie wissen, dass Sie mit dem Firmenwagen geblitzt wurden. Das zeugt von Verantwortungsbewusstsein und bewahrt das Vertrauensverhältnis. In den meisten Fällen wird Ihr Chef Verständnis haben, solange Sie offen damit umgehen.
Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen: Ihre Rechte
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Wenn Sie mit dem Firmenwagen geblitzt wurden und einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen unbedingt genau prüfen lassen. Mögliche Fehlerquellen können sein:
- Technische Mängel am Messgerät
- Formelle Fehler im Bescheid
- Verwechslung der Person auf dem Blitzerfoto
Unser Tipp: Sie können kostenlos prüfen lassen, ob ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid sinnvoll ist. Viele Anwaltskanzleien bieten eine solche Ersteinschätzung an. Das kann Ihnen möglicherweise ein Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot ersparen.
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