Tesla-Fahrer fährt schlafend über die Autobahn
Eine kurioser Vorfall ereignete sich in Bayern auf der A70: Ein E-Autofahrer fuhr im autonomen Fahrmodus auf der A70. Über 15 Minuten dauerten die Weckversuche der Polizisten.
Auf der A70 in der Nähe von Bamberg fiel den Beamten der Polizei ein Auto auf. Ein Tesla war mit gleichbleibender Geschwindigkeit und gleichem Abstand zum vorausfahrenden Streifenwagen auf der A70 in Richtung Bayreuth unterwegs. Die Beamten vermuteten schnell, dass der Autopilot eingeschaltet war. Was die Polizisten aber erst kurz darauf realisierten: der Mann war tatsächlich am Steuer eingeschlafen.
Selbst Hupen half nichts
Der Schlaf des Mannes war so fest, dass Anhaltesignale und Hupen keine Wirkung zeigten. Erst nach 15 Minuten bei Tempo 110 wachte der Autofahrer auf und folgte den Beamten. Bei der Verkehrskontrolle habe der Mann „drogentypische Ausfallerscheinungen“ gezeigt, so die Polizei.
Sicherheitsfunktion ausgetrickst
Der Tesla-Fahrer wusste offenbar genau was er tat. Mit Hilfe eines Lenkradgewichtes trickste dieser die Sicherheitsfunktion des Fahrzeugs aus. Das Gewicht täuschte dem Prüfmechanismus vor, dass sich eine Hand am Lenkrad befindet. So konnte der Autofahrer unbemerkt einschlafen.
War das autonome Fahren erlaubt?
Das autonome Fahren ist in Deutschland in verschiedenen Stufen unterteilt und wird von der Bundesregierung gefördert. Am 21. Juni 2017 trat bereits das Gesetz zum automatisierten Fahren in Kraft. Zunächst ein Überblick über die verschiedenen Autonomiestufen:
Autonomes Fahren: die verschiedenen Stufen
- Autonomiestufe 0: Der Fahrer fährt das Auto selbst und kontrolliert alles
- Autonomiestufe 1: Assistenzsysteme, wie ein Tempomat für Abstand und Geschwindigkeit, werden im Fahrzeug eingesetzt
- Autonomiestufe 2: teilautomatisiert System helfen beim Fahren, z.B. automatisches Einparken, Halten der Spur
- Autonomiestufe 3: Bedingungsautomatisierung, der Fahrer muss das Fahrzeug nicht dauerhaft überwachen. Das Fahrzeug fordert den Fahrer auf die Kontrolle zu übernehmen. Es führt selbstständig Funktionen aus (Blinker setzen, Spurenwechsel und Spurhalten).
- Autonomiestufe 4: Das Fahrzeug fährt automatisiert und der Fahrer ist Passagier. Das System meldet, wenn der Fahrer übernehmen soll.
- Autonomiestufe 5: Bei der Vollautomatisierung ist überhaupt kein Fahrer mehr erforderlich. Das Fahrzeug fährt von selbst. Nur noch Start und Ziel müssen eingegeben werden.
Autonomiestufe 4 nur in festgelegten Betriebsbereichen
Die Autonomiestufe 4 wird von der Bundesregierung nur in festgelegten Betriebsbereichen erlaubt und soll in den kommenden Jahren getestet werden. Aktuell ist die Autonomiestufe 3 erlaubt, wenn bestimmten Rahmenbedingungen eingehalten werden. Jedoch gibt es bisher kaum Fahrzeuge, die diese Entwicklungsstufe anbieten.
Tesla: Self-Driving-Modus Autonomiestufe 2
Der Tesla-Fahrer war im Self-Driving-Modus (FSD) unterwegs. Obwohl ein Teslafahrzeug bereits auf einer Probefahrt 600 Kilometer eigenständig zurücklegte und der Fahrer nur ein einziges Mal eingreifen musste, bekräftigt das Unternehmen, dass es sich nur um ein Assistenzsystem der Autonomiestufe 2 handelt.
Fahrer riskierte seine und die Sicherheit anderer
Der Tesla-Fahrer muss also nicht nur befürchten wegen seiner Fahruntüchtigkeit aufgrund des Drogenkonsums bestraft zu werden. Die strafrechtliche Verantwortung für Verkehrsverstöße des autonomen Fahrzeugs wird in der Regel im Einzelfall ermittelt.