Bußgeldstelle Recklinghausen: Kontakt & Infos zum Bußgeldverfahren

Lessingstraße 49 , 45657 Recklinghausen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:30 und 13:15 bis 16:00. Freitag 08:30 bis 12:00. Mittwoch geschlossen - nur mit Terminabsprache.

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Die Bußgeldstelle in Recklinghausen spielt eine zentrale Rolle bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Bereich des fließenden Verkehrs. Die Bußgeldstelle bearbeitet eine Vielzahl von Verstößen, die im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog festgelegt sind, wie:

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Aufgaben der Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Hauptaufgaben der Bußgeldstelle Recklinghausen umfassen die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV), die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Ablauf des Bußgeldverfahren in Recklinghausen

Ein Bußgeldverfahren bei der Bußgeldstelle Recklinghausen folgt einem strukturierten Ablauf, der sicherstellt, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten gerecht und effizient behandelt werden. Hier werfen wir einen detaillierten Blick auf die verschiedenen Schritte dieses Verfahrens:

1. Erfassung des Verstoßes: Das Bußgeldverfahren beginnt mit der Erfassung des Verstoßes. Dies kann durch verschiedene Mittel erfolgen, wie beispielsweise stationäre Radaranlagen, mobile Geschwindigkeitsmessungen oder Polizeikontrollen. Der Verstoß wird dokumentiert, und alle relevanten Informationen werden festgehalten.

2. Anhörung: Falls der Betroffene eine Anhörung beantragt, wird ihm die Gelegenheit gegeben, sich zu dem Verstoß zu äußern. Dies kann schriftlich oder auch persönlich erfolgen. Die Bußgeldstelle prüft die eingegangenen Stellungnahmen und trifft eine Entscheidung.

3. Bußgeldbescheid: Nach der Anhörung erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid, der die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ankündigt.

4. Zustellung des Bußgeldbescheids: Der Bußgeldbescheid wird dem Betroffenen postalisch zugestellt. Es ist wichtig, dass der Betroffene das Schreiben sorgfältig liest und die darin enthaltenen Informationen versteht. Im Bescheid sind auch Angaben zum Zahlungsziel enthalten.

5. Reaktion des Betroffenen: Der Betroffene hat nun die Möglichkeit, auf den Bußgeldbescheid zu reagieren. Dies kann beispielsweise die Zahlung des Bußgelds, der Einspruch gegen den Bescheid oder die Beantragung einer Anhörung sein. Die Reaktionsfrist ist im Bußgeldbescheid festgelegt.

6. Vollstreckung: Bei Nichtzahlung des Bußgelds oder anderen Maßnahmen kann die Bußgeldstelle Maßnahmen zur Vollstreckung ergreifen. Dies kann beispielsweise die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens oder die Beantragung eines Fahrverbots sein.

Ein transparenter und fairer Ablauf des Bußgeldverfahrens stellt sicher, dass Verkehrssünder angemessen behandelt werden und die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt.

Geblitzt worden?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Zuständigkeit für Blitzer

Die Bußgeldstelle in Recklinghausen ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer: