Zentrale Bußgeldstelle Landkreis Tübingen: Infos & Kontakt

Wilhelm-Keil-Str. 50 , 72072 Tübingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Fax
07071 / 204-42495
Online-Anhörung
Einspruch prüfen
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr, Mo.-Mi. 13:00-15:00 Uhr, Do. 13:00-17:00 Uhr

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Online-Anhörung der Bußgeldstelle Tübingen

Wer von der Bußgeldstelle in Tübringen einen Anhörungsbogen aufgrund einer Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten hat kann sich zeitsparend online zum Verfahren äußern.

Dabei arbeitet das Landratsamt in Tübingen mit dem Komm.One zusammen. Der IT-Dienstleister ermöglicht die Nutzung eines „Ordnungswidrigkeiten.Portal“ für Kommunen in ganz Baden-Württemberg „Ordnungswidrigkeiten.Portal“ auf. Die Kennung der Bußgeldstelle Tübingen ist: 08416000 im OWI-Portal.

Login-Daten im Behördenschreiben

Die individuellen Zugangsdaten zum Online-Portal werden Ihnen im Anhörungsschreiben oder in den anderen amtlichen Behördenschreiben mitgeteilt.

Nach erfolgreicher Anmeldung gibt es eine Anleitung zu den verschiedenen Funktionalitäten, z.B. die Korrektur der Personalien, die Einsicht von Verfahrensunterlagen, die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben und Beweisfotos einzusehen und selbst Nachweise hochzuladen.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Aufgaben der Bußgeldstelle in Tübingen

Die Bußgeldstelle des Landratsamtes Tübingen ist zuständig für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus vielen Rechtsgebieten und für die Erstellung von Bußgeldbescheiden.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten werden vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße geahndet, aber auch Vergehen aus dem ruhenden Verkehr. Die Bußgeldstelle bearbeitet aber auch Fälle aus dem Lebensmittel-, Gewerbe-, Umwelt- oder Ausländerrecht.


Zuständigkeit für Blitzer

Die Bußgeldstelle in Tübingen ist unter anderem zuständig für die folgenden Blitzer:


Quellen
[1]
Landkreis Tübingen, 14.12.2023, Zentrale Bußgeldstelle