Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit

Bußgeldportal
0 Kommentare

Was bedeutet Fahrlässigkeit?

Fahrlässigkeit bezeichnet im juristischen Sinne ein Verhalten, bei dem eine Person pflichtwidrig handelt und dabei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Dabei unterscheidet sich Fahrlässigkeit deutlich von Vorsatz, da es dem Handelnden nicht darum geht, absichtlich Schaden herbeizuführen; vielmehr entsteht der Schaden aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit oder Sorgfalt.

Entscheidend für die Einstufung als fahrlässig ist, ob ein sorgfältiger und vernünftiger Mensch in der gleichen Situation die Handlung vermieden oder eine bestimmte Vorsichtsmaßnahme ergriffen hätte.

Die rechtliche Bedeutung von Fahrlässigkeit

Im Straf- und Zivilrecht spielt die Fahrlässigkeit eine entscheidende Rolle. Während im Strafrecht fahrlässig begangene Taten nur bestraft werden können, wenn dies gesetzlich ausdrücklich angeordnet ist (§ 15 StGB), bildet Fahrlässigkeit im Zivilrecht eine eigenständige Haftungsgrundlage (§ 276 Abs. 2 BGB). Dies bedeutet, dass jemand, der aus Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht, eventuell zum Schadensersatz verpflichtet ist. Typische Beispiele sind Verkehrsunfälle, die durch unachtsames Verhalten verursacht wurden, oder Schadensfälle infolge mangelnder Sorgfalt bei beruflicher Tätigkeit.

Abgrenzung von einfacher und grober Fahrlässigkeit

In der Praxis wird oft zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Während einfache Fahrlässigkeit definiert ist als das unbeabsichtigte Nichtbeachten der gebotenen Sorgfalt, liegt grobe Fahrlässigkeit meist dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt auf auffällige Weise und in besonderem Maße verletzt wurde.

Grobe Fahrlässigkeit zeigt sich etwa darin, dass selbst einfachste Überlegungen oder Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen wurden, sodass der Handelnde gewissermaßen „blindlings“ handelt. Diese Unterscheidung hat vor allem bei Haftungsfragen Bedeutung, da grobe Fahrlässigkeit häufig strengere rechtliche Folgen nach sich zieht.