Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen ein Gesetz, wie zum Beispiel die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die vom Gesetzgeber als weniger schwerwiegend eingestuft werden.

Im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann das Vergehen in Form von einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bestraft werden. Ein strafrechtliches Verfahren ist nicht notwendig. Die Verwaltungsbehörden, wie die Bußgeldstellen, kümmern sich um die Verfolgung und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Nur wenn der Betroffene mit der Entscheidung der Bußgeldbehörde nicht einverstanden ist, zum Beispiel durch die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen, findet eine Kontrolle durch die Gerichte statt.


Quellen
[1]
Bundesministerium der Justiz, 11.2015, Das Ordnungswidrigkeitenrecht