Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Grundsätzlich ist eine Rechtsschutzversicherung nicht zwingend erforderlich, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein. Da diese ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst zu tragen wären, können wir in Ihrem Fall leider keine weitere Prüfung anbieten.
Viele gehen davon aus, dass Blitzermessungen immer korrekt durchgeführt werden und ein Einspruch kaum Erfolg hat. Tatsächlich ist das Gegenteil häufig der Fall.
Einer Studie der Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden zufolge waren zwischen 2007 und 2013 rund 56% aller Bußgeldbescheide fehlerhaft - unter anderem durch falsch eingerichtete Messgeräte oder unvollständige Protokolle.
Mit unseren bundesweit tätigen Partnerkanzleien für Verkehrsrecht haben wir bereits tausende Fälle geprüft. Viele Strafen konnten wir erfolgreich abwehren.
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