Der EuGH hat entschieden, dass Thermofenster im Abgasskandal unzulässig sind. Käufer haben gute Chancen auf Schadensersatz.
Aktualisiert am 22.03.2023 von

EuGH-Urteil: Schadensersatz für Thermofenster bei Daimler

Der Europäische Gerichtshof hat sein Grundsatzurteil zum Thermofenster verkündet. Können Millionen Autokäufer nun auf Schadensersatz klagen?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Grundsatzurteil zu sogenannten „Thermofenstern“ bei der Abgasreinigung entschieden, dass Käufer von Diesel-Fahrzeugen, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller haben. Dem Käufer muss aufgrund dieser Abschalteinrichtung einen Schaden erlitten haben (Az. C-100/21).

Demnach müssen Entschädigungen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen auch gezahlt werden, wenn dem Autobauer kein vorsätzliches sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden kann. Ein Vorsatz konnte aufgrund fehlender Einblicke in interne Abläufe in den bisherigen Verfahren bisher nur schwer nachgewiesen werden.

Abgasskandal Schadensersatz-Check
Sie möchten prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihr Anspruch auf Schadensersatz ausfallen könnte? Über unseren Online-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von einer erfahrenen Kanzlei im Abgasskandal erhalten.
Sind Sie vom Abgasskandal betroffen?
Jetzt Anspruch auf Schadenersatz prüfen!

Können Diesel-Käufer nun Schadensersatz verlangen?

Die Chancen auf Schadensersatz stehen gut. Die Luxemburger Richter haben in ihrem Urteil klar gemacht, dass die Autobauer auch für Fahrlässigkeit haften. Denn das einschlägige Unionsrecht über Diesel-Emissionen schützen auch die Interessen von jedem einzelnen Käufer.

Kunde darf keinen Nachteil haben

Der Hersteller trägt auch gegenüber den Kunden die Verantwortung dafür, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eingehalten sind. Ist das nicht der Fall, ist dem Kunden zumindest fahrlässig ein Nachteil bzw. ein Wertverlust entstanden.

Wertverlust muss noch bestimmt werden

Eine klare Richtschnur für die Höhe des Schadensersatz gibt es bisher nicht. Die Gerichte der Mitgliedstaaten müssen das im Einzelfall entscheiden. Wie im Dieselskandal bisher üblich, können auch die gefahrenen Kilometer, der Nutzungsvorteil, angerechnet werden.

Auch die Frage, ob überhaupt eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, muss im Einzelnen geklärt werden. Allerdings gibt es zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wegen dem Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

Die Rückrufe können Sie in der Rückruf-Datenbank des KBA einsehen oder Sie nutzen unseren kostenlosen Online-Check im Abgasskandal.

Hintergrund: Das Thermofenster

Das Thermofenster ist eine Software, die von fast allen Herstellern bei Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 5, Euro 6 b und 6c eingesetzt wird. Sie drosselt oder deaktiviert die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur. Viele Mercedes-Diesel sind beispielsweise davon betroffen.

Sind Sie vom Abgasskandal betroffen?
Jetzt Anspruch auf Schadenersatz prüfen!

Umweltschutz vs. Motorschutz

Dadurch stoßen die Fahrzeuge mehr Stickoxide aus als gesetzlich erlaubt und sind weniger umweltfreundlich. Die Autobauer behaupten, dass das Thermofenster notwendig sei, um den Motor zu schützen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat bei über 3.000 Straßenüberprüfungen festgestellt, dass kein Fahrzeug bei typischen Temperaturen im Winterhalbjahr sauber war und eine systematische Abschalteinrichtung tätig war. Droht jetzt eine neue Massenklage im Abgasskandal?

Wie es jetzt weitergeht

Die Entscheidung des EuGH, dass Hersteller auch bei Fahrlässigkeit haften, wird sich auf Schadensersatzklagen in Deutschland auswirken. Angespornt durch den Dieselskandal von VW und durch mehrere Rückrufe im Mercedes-Abgasskandal durch das Kraftfahrtbundesamt, haben sich viele Käufer für den Klageweg entschieden.

Vermutlich bis zu 1.900 Verfahren wurden noch nicht verhandelt. Viele deutsche Gerichte und auch der Bundesgerichtshof haben auf das Urteil aus Luxemburg gewartet.

Am 8. Mai verhandelt der BGH

Am 8. Mai wird der BGH einen ähnlichen Fall verhandeln und in seiner Entscheidung den deutschen Gerichten weitere Leitlinien geben. Anwaltskanzleien, die sich auf die Dieselproblematik spezialisiert haben, erwarten eine neue Welle von Klagen.

Fahren Sie einen Mercedes oder einen anderen Diesel mit eingebautem Thermofenster? In unserem Abgasskandal Online-Check können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fahrzeug halten inklusive einer Prognose auf Schadensersatz.

Sind Sie vom Abgasskandal betroffen?
Jetzt Anspruch auf Schadenersatz prüfen!

Artikel bewerten
Wir freuen uns über Ihr Feedback.
Treffen Sie hier Ihre Auswahl

Ähnliche Artikel
Wer mehrmals einen Abstandsverstoß kurz hintereinander begeht, kann mehrere Fahrverbot erhalten.
Neues Fahrverbot-Urteil: Doppelte Strafe für Drängler
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhängte ein weiteres Fahrverbot gegen einen Autofahrer, der erneut einen gravierenden Abstandsverstoß begangen hat.
Bei Ausnahmefällen und langen Fristversäumnissen können die Behörden ein doppeltes Bußgeld erlassen.
Neue Regeln: Wann droht Autofahrern ein doppeltes Bußgeld?
In den meisten Fällen ist in Deutschland eine Doppelbestrafung unzulässig. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen im Straßenverkehr das Bußgeld doppelt verhängt werden kann.
Neuer Rückruf im Mercedes Dieselskandal. Über 100.000 Autos müssen in die Werkstatt.
Mercedes Diesel-Rückruf: Aktuelle Infos für 100.000 Autofahrer
In den Mercedes-Abgasskandal kommt noch einmal Bewegung. Über 100.000 Dieselbesitzer der Schadstoffklassen 5 bis 6b müssen in die Werkstatt.
Ein neues BGH-Urteil zum Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße
Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen: BGH zieht Grenzen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: In Einbahnstraßen darf man grundsätzlich nicht rückwärts fahren. Zwei Ausnahmen gibt es.
Kommentare
Kommentieren Sie diesen Artikel als Erster.
Kommentar schreiben