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Fahrverbot in Geldbuße umwandeln: Wie ist das möglich?

Fahrverbot in Geldbuße umwandeln: Wie ist das möglich?

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Sie haben einen Verkehrsverstoß begangen und ein Fahrverbot droht? Dann ist schnelles Handeln gefragt. Noch gibt es Möglichkeiten ein Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln oder abzuwenden.
Ein Fahrverbot lässt sich in bestimmten Fällen mit rechtlicher Hilfe umgehen.

Ein drohendes Fahrverbot kann den Alltag auf den Kopf stellen. Viele Betroffene fragen sich dann: Gibt es eine Möglichkeit, die Auto-Zwangspause gegen eine höhere Geldstrafe einzutauschen? Die Antwort ist nicht ganz einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.

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Droht Ihnen ein Fahrverbot?
In vielen Fällen lässt sich ein Fahrverbot verhindern.

Das Fahrverbot als Strafe

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, bei der die Fahrerlaubnis des Betroffenen zwar bestehen bleibt, jedoch das Recht, Kraftfahrzeuge zu führen, für einen festgelegten Zeitraum entzogen wird.

Der Führerschein wird behördlich verwahrt und nach Ablauf der Frist zurückgegeben. Ziel des Fahrverbots ist es, Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu bewegen.

Gründe für die Verhängung eines Fahrverbots

Fahrverbote können als direkte Folge schwerwiegender Verkehrsverstöße ausgesprochen werden, darunter:

Die Dauer des Fahrverbots variiert je nach Schwere des Verstoßes und der individuellen Umstände.

Acht Punkte in Flensburg?
Wenn Sie einen Punktestand von 8 oder mehr im Fahreignungsregister erreicht haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr befugt sind ein Kraftfahrzeug zu führen.
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Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Fahrverbot umwandeln: Ausnahmefälle gemäß § 4 Abs. 4 BkatV

Gemäß § 4 Absatz 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) besteht in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln. Diese Umwandlung ist jedoch an strenge Kriterien gebunden und erfordert eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls durch das zuständige Gericht.

Voraussetzungen für eine Umwandlung des Fahrverbots

Der Betroffene muss glaubhaft und nachvollziehbar darlegen können, dass die Folgen des Fahrverbots für ihn unverhältnismäßig schwerwiegend wären. Diese Unverhältnismäßigkeit kann sowohl persönliche als auch berufliche Umstände betreffen.

Beispiele für unverhältnismäßig hohe Folgen:

  • Drohender Arbeitsplatzverlust: Wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ohne Führerschein существенно beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird.
  • Berufliche Notwendigkeit des Führerscheins: In Berufen wie Ärzten, Pflegediensten oder Außendienstmitarbeitern, in denen Mobilität unerlässlich ist.
  • Existenzbedrohung: Wenn der Lebensunterhalt des Betroffenen ohne die Nutzung eines Kraftfahrzeugs ernsthaft gefährdet ist (z.B. bei selbstständigen Taxifahrern).
  • Erhebliche Einschränkung aufgrund von Behinderung: Wenn der Betroffene aufgrund einer körperlichen Einschränkung auf ein Fahrzeug angewiesen ist, um alltägliche Wege zurückzulegen.
Wichtig: Punktestand beachten
Die Umwandlung ist in der Regel ausgeschlossen bei Verkehrsverstößen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei wiederholten und schwerwiegenden Verstößen, die zu einem hohen Punktestand im Fahreignungsregister geführt haben.

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten? Einspruch innerhalb von 14 Tagen einlegen

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten haben, der noch nicht rechtskräftig ist, haben Sie in der Regel zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen.

Nur wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, besteht überhaupt die Möglichkeit, eine Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldbuße zu beantragen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bußgeldbescheid bindend und das Fahrverbot muss angetreten werden. Handeln Sie also schnell!

Der Einspruch sollte fundiert und juristisch präzise begründet werden, idealerweise unter Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Verkehrsrecht. Ein Anwalt kann zunächst prüfen, ob Fehler bei der Blitzermessung oder im Bußgeldverfahren vorliegen, die einen Einspruch begünstigen.

Darüber hinaus sind dem Einspruch sind entsprechende Nachweise beizufügen, die die Unzumutbarkeit des Fahrverbots belegen.

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Wie stark wird sich das Bußgeld bei einer Umwandlung des Fahrverbots erhöhen?

Wird dem Einspruch stattgegeben und das Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt, ist in der Regel mit einer Erhöhung der ursprünglichen Geldbuße zu rechnen. Die Höhe der Erhöhung liegt im Ermessen des zuständigen Richters.

Wie lässt sich ein Fahrverbot aufgrund der Härtefall-Regelung umgehen?

In äußerst seltenen Härtefällen, in denen das Fahrverbot die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen unmittelbar bedroht, kann unter Umständen ganz vom Fahrverbot abgesehen werden – gegen Zahlung einer noch höheren Geldbuße. Dies ist jedoch eine Entscheidung im Einzelfall.

Lässt sich ein Fahrverbot aufschieben oder auf Dritte übertragen?

Eine Übertragung des Fahrverbots auf Dritte ist rechtlich nicht möglich. Ersttäter haben unter Umständen die Möglichkeit, den Antritt des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Erhalt des Bußgeldbescheids zu verschieben. Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot in der Regel unverzüglich antreten.

Fahrverbot droht? Kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt einholen

Die Umwandlung eines Fahrverbots in eine Geldbuße ist eine Ausnahmeregelung, die an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Eine erfolgreiche Umwandlung erfordert in den meisten Fällen eine fundierte juristische Argumentation und den Nachweis unverhältnismäßig schwerwiegender Folgen.

Betroffene sollten sich daher frühzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden, um ihre Chancen realistisch einschätzen zu lassen.

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Quellen
[1]
Kraftfahrt-Bundesamt, 25.04.2025, Fahrverbot
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