Bei Messungen mit dem Traffiphot III treten oft Fehler auf. Ein Einspruch hat gute Erfolgsaussichten.
Aktualisiert am 23.06.2023 von

Traffiphot III: Einspruch wegen Messfehler hat gute Chancen

Aufgrund eines zu geringen Abstands der Induktionsschleifen, ist ein Einspruch bei Rotlichtmessungen mit dem Traffiphot III oft erfolgreich.

In unserem Beitrag finden Sie Informationen über die Funktionsweise und mögliche Messfehler des Traffiphot III. Außerdem können Sie kostenlos prüfen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Von Traffiphot geblitzt? Einspruch kostenlos prüfen
Aufgrund einer aktualisierten Richtlinie der Technisch-Physikalischen Bundesanstalt, muss der Mindestabstand der Induktionsschleifen bei Rotlichtmessungen 1,20 Meter betragen. Es ist anzuzweifeln, ob alle Kommunen den Induktionsschleifen-Abstand bei der stationären Messanlage Traffiphot III korrigiert haben.

Wie funktioniert der Traffiphot III?

Die Rotlicht-Überwachungsanlage Traffiphot III der Jenoptik AG verwendet Induktionsschleifen, die in die Fahrbahn an der Messstelle eingebettet sind. Diese Induktionsschleifen erzeugen kurz hinter der Haltelinie zur Ampel ein Magnetfeld. Wenn ein Fahrzeug über dieses Magnetfeld fährt, wird dies vom Traffiphot III erfasst und während eine Rotlichtphase eine Messung durchgeführt.

Das Traffiphot III dokumentiert einen mutmaßlichen Rotlichtverstoß anhand von zwei Beweisfotos. Das erste Beweisfoto wird kurz nach Überquerung der Haltelinie der Ampel aufgenommen. Zusätzlich wird kurz darauf eine zweite Auslösung vorgenommen.

Anhörungsbogen erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Zweites Foto zur Abgrenzung von Haltelinien- und Rotlichtverstoß

Anhand des zweiten Blitzerfotos soll festgestellt werden, ob die rote Ampel tatsächlich überfahren wurde oder ob das Fahrzeug des Betroffenen lediglich zu spät gebremst hat und die Haltelinie der Ampel aus diesem Grund überschritten hat.

Für die korrekte Bestrafung eines Rotlichtverstoßes ist das entscheidend. Laut Bußgeldkatalog wird ein Haltelinienverstoß lediglich mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet, während für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde der Rotzeit) ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg anfallen.

Wird die Rotzeit über 1 Sekunde überschritten, droht neben einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Bußgeldkatalog 2024 Rotlichtverstoß
VergehenBuß­geldPun­kteFahrverbotEinspruch sinnvoll?
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotzeit < 1 Sekunde)90 €1Kostenlos prüfen
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… mit Gefährdung200 €21 MonatKostenlos prüfen
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… mit Unfall240 €21 MonatKostenlos prüfen
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Quali­fizier­ter Rotlicht­verstoß (Rotzeit > 1 Sekunde)200 €21 MonatKostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung320 €21 MonatKostenlos prüfen
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… mit Unfall360 €21 MonatKostenlos prüfen
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Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit < 1 Sekunde)60 €Kostenlos prüfen
Einspruch sinnvoll? > Kostenlos prüfen
Rotlichtverstoß Fahrrad/E-Scooter (Rotzeit > 1 Sekunde)100 €Kostenlos prüfen
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Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Mögliche Messfehler beim Traffiphot III

Beim Traffiphot III können mehrere Messfehler auftreten. Das Messergebnis würde dann nicht mehr den Anforderungen für eine valide Messung genügen und könnte angefochten werden. Beispiele für mögliche Fehlerquellen.

  • Keine ausreichende Anzahl an Testmessungen und Dokumentation auf dem Negativfilm
  • Gelbphase der Ampel (mindestens 3 Sekunden bei Tempo 30) wurde nicht eingehalten
  • Traffiphot III nicht nach Bedienungsanleitung ordnungsgemäß eingestellt und geeicht
  • Kein ausreichender Mindestabstand der Induktionsschleifen
  • Abstand der Induktionsschleifen wurden korrigiert, stehen aber im Konflikt mit der Gebrauchsanweisung
  • Fahrzeug befindet sich nicht im korrekten Auswerterahmen auf dem Blitzerfoto
  • Dateneinblendungen auf dem Beweisfoto können widersprüchlich sein.

Wie bei anderen Rotlichtblitzern auch, kann es beim Traffiphot III zu Falschauslösungen kommen. Das kann bei einer Staubildung im Ampelbereich vorkommen. Die Induktionsschleife wird dann durch ein stehendes Auto ausgelöst.

Messverzögerung & Toleranz beim Traffiphot III

Für die Feststellung eines Rotlichtverstoßes muss die Zeitspanne zwischen dem Umspringen der Ampel auf Rot und dem Überfahren der Haltelinie korrekt berechnet werden. Bei der Verwendung des Traffipax Traffiphot III sollte in der Bußgeldakte nachgeprüft werden, ob die „Messverzögerung“ berücksichtigt wurde.

Messverzögerung durch Abstand der Induktionsschleifen

Die Messverzögerung tritt auf, weil die erste Induktionsschleife sich etwa zwei bis drei Meter hinter der Haltelinie befindet. Die Zeit, die das Fahrzeug benötigt, um diese Strecke zu durchfahren, muss von der Gesamtzeit abgezogen werden.

Obwohl es sich oft nur um Bruchteile von Sekunden handelt, kann das Unterschied zwischen einem qualifizierten Rotlichtverstoß oder einem einfachen Rotlichtverstoß machen. Ein drohendes Fahrverbot könnte so vermieden werden.

Vorgeworfene Rotzeit wird abgerundet

Die Bußgeldstellen müssen die vorzuwerfende Rotlichtzeit beim Traffipax Traffiphot III mit einer Auslösung von 0,1 Sekunden anzeigen und dokumentieren. Dies bedeutet, dass bei der Bemessung der relevanten Rotlichtzeit die zweite Stelle hinter dem Komma als Toleranz wegfällt. Wenn also ein Rotlichtverstoß von 1,09 Sekunden vorliegt, wird nicht aufgerundet, sondern auf 1,00 Sekunden abgerundet.

Sie sind von einer Traffipax III-Radarfalle an einer roten Ampel geblitzt worden? In unserem Blitzer-Check können Sie Ihre Blitzermessung auf Fehler prüfen lassen.

Bußgeldbescheid erhalten?
Laut Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.

Quellen
[1]
Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 28.03.2023, Rotlichtüberwachungsanlagen
[2]
Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 01.2023, PTB-Anforderungen Rotlichtüberwachungsanlagen
[4]
Rechtsanwaltskanzlei Wißmann, 28.03.2023, Traffipax Traffiphot III

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