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Winterreifenpflicht: Was Autofahrer 2025 wissen müssen

Winterreifenpflicht: Was Autofahrer 2025 wissen müssen

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Bußgeldportal
1 Kommentar
Die Winterreifenpflicht: Aktuelle Infos zu gesetzlichen Vorgaben, Bußgeldern und Ausnahmen. Erfahren Sie, wann Winterreifen Pflicht sind und welche Regeln für Ganzjahresreifen gelten.

Die winterlichen Straßenverhältnisse rücken näher oder sind bereits da, und viele Autofahrer stellen sich die Frage: Wann muss ich Winterreifen aufziehen, und was droht mir, wenn ich es nicht tue? Unser Leitfaden erklärt die wichtigsten Regelungen und bietet wertvolle Tipps zur sicheren Bereifung im Winter.

Winterreifen: Das sagt die Straßenverkehrsordnung

In Deutschland gilt nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen unterwegs sein.

Die bekannte Faustregel „O bis O“ (Oktober bis Ostern) gibt zwar einen groben Anhaltspunkt, hat jedoch keine rechtliche Relevanz. Entscheidend sind immer die aktuellen Straßenverhältnisse, wie:

  • Glatteis,
  • Schneeglätte,
  • Schneematsch,
  • Eisglätte oder Reifglätte
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Ganzjahresreifen: Sind Sie bei Winterwetter erlaubt?

Ganzjahresreifen gelten als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Fehlt dieses Symbol, gelten sie rechtlich als Sommerreifen und dürfen bei winterlichen Bedingungen nicht verwendet werden.

Winterreifen sind nicht gleich Winterreifen

Wenn Sie über den Kauf von Winterreifen nachdenken oder im Besitz von älteren Winterreifen sind, sollten Sie darauf achten, dass die Reifen die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Denn diese müssen § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Dort heißt es:

(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen […],

durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
die mit dem Alpine-Symbol […] gekennzeichnet sind.

Profiltiefe: Gesetzlich und empfohlen

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter, der ADAC empfiehlt jedoch mindestens 4 Millimeter. Reifen mit zu geringer Profiltiefe verlieren ihre Haftung auf Schnee und Eis, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Außerdem sollten Winterreifen nach spätestens sechs Jahren ersetzt werden, da das Gummi mit der Zeit aushärtet und an „Grip“ verliert.

Übergangsfrist für M+S-Reifen endet 2024

Ab dem 1. Oktober 2024 sind in Deutschland nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) erlaubt.

  • Alte M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol, die nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, sind ab diesem Datum nicht mehr zulässig.
  • Fahrzeuge mit älteren M+S-Reifen können noch bis 30. September 2024 genutzt werden, sofern sie vor 2018 hergestellt wurden.

Wie alt dürfen Winterreifen sein?

Empfehlungen zur Lebensdauer von Reifen

  • Winterreifen: Der ADAC und andere Experten empfehlen, Winterreifen spätestens nach 6 Jahren zu ersetzen. Auch wenn das Profil noch ausreichend tief ist, wird die Gummimischung mit der Zeit hart und verliert ihre Haftungseigenschaften, besonders bei niedrigen Temperaturen.
  • Sommerreifen: Sommerreifen sollten ebenfalls nicht älter als 8–10 Jahre sein. Auch hier kann das Gummi aushärten, was die Sicherheit beeinträchtigt.

DOT-Nummer: Das Alter eines Reifens bestimmen

Das Herstellungsdatum von Reifen ist auf der Seitenwand eingeprägt und wird durch die sogenannte DOT-Nummer (Department of Transportation) angezeigt:

  • Die letzten vier Ziffern der DOT-Nummer geben die Kalenderwoche und das Jahr der Herstellung an. Beispiel: „4219“ bedeutet, der Reifen wurde in der 42. Woche 2019 hergestellt.

Für welche Fahrzeuge gilt keine Winterreifenpflicht?

Einige Fahrzeugtypen sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, darunter:

  • Motorräder und einspurige Kraftfahrzeuge
  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
  • Spezialfahrzeuge, für die keine passenden Winterreifen verfügbar sind
  • Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nr. 13 FZV

Wer mit einem ausgenommenen Fahrzeug bei winterlichen Bedingungen fährt, muss jedoch zusätzliche Regeln beachten:

  • Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
  • Strikte Prüfung, ob die Fahrt zwingend notwendig ist
  • Besonderer Sicherheitsabstand (mindestens halber Tachowert)

Von der Winterreifenpflicht ausgenommen? Diese Regeln gelten

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug von der Winterreifenpflicht befreit sind, können Sie trotzdem nicht sorglos losfahren. Denn bei Schnee, Eis und Glätte sind Regeln einzuhalten. Zum Beispiel müssen Sie überprüfen, ob es unbedingt erforderlich ist die Fahrt anzutreten und ob das Ziel auch mit anderen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Außerdem dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren und der Abstand muss mindestens den halben Tachowert betragen.

Winterreifenpflicht verletzt: Wie hoch ist das Bußgeld?

Wenn Sie mit einem Auto ohne Winterreifen bei Winterwetter gefahren sind, müssen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog 2025 mit einem Bußgeld von 60 € und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt die Geldstrafe auf 100 €, bei einem Unfall sogar auf 120 €.

Aber auch wer als Fahrzeughalter einem anderen Autofahrer sein Fahrzeug ohne Winterreifen überlässt, macht sich strafbar. Dann wird ein Bußgeld von 75 € und 1 Punkt für den Fahrzeughalter fällig.

Bußgeldkatalog: Fahren ohne Winterreifen
VergehenBußgeldPunkteEinspruch
Fahrzeug (keine Ausnahme nach § 2 Abs. 3a) ohne entsprechende Bereifung bei Winterwetter gefahren60 €1> Hier prüfen
…mit Behinderung80 €1> Hier prüfen
…mit Gefährdung 100 €1> Hier prüfen
…mit Unfallfolge120 €1> Hier prüfen
Als Halter ein Fahrzeug ohne Winterreifen regelwidrig bereit gestellt75 €1> Hier prüfen
Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, u.a. BKAT-Nr. 212, 213a
VergehenBußgeldPunkteEinspruch
Fahrzeug (keine Ausnahme nach § 2 Abs. 3a) ohne entsprechende Bereifung bei Winterwetter gefahren60 €1> Hier prüfen
…mit Behinderung80 €1> Hier prüfen
…mit Gefährdung 100 €1> Hier prüfen
…mit Unfallfolge120 €1> Hier prüfen
Als Halter ein Fahrzeug ohne Winterreifen regelwidrig bereit gestellt75 €1> Hier prüfen
Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, u.a. BKAT-Nr. 212, 213a
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Unfall mit Sommerreifen: Was droht?

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, muss mit harten Konsequenzen rechnen:

  • Haftpflichtversicherung: Je nach Einzelfall kann ein Mitverschulden angerechnet werden, auch bei einem unverschuldeten Unfall.
  • Kaskoversicherung: Leistungen können wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt werden.

Winterreifen bei Mietwagen: Pflicht auch für Vermieter

Autovermieter sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit verkehrssicherer Bereifung bereitzustellen. Bei winterlichen Verhältnissen bedeutet das: Winterreifen sind Pflicht. Wird ein Fahrzeug mit Sommerreifen vermietet, kann der Mieter die Übernahme verweigern.

Auch der Vermieter riskiert ein Bußgeld, wenn er ein Fahrzeug ohne Winterreifen übergibt. Allerdings verlangen viele Vermieter für Winterreifen ein zusätzliches Entgelt.

Winterreifen im Sommer? Lieber nicht!

Zwar ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer gesetzlich erlaubt, doch aus Sicherheitsgründen nicht ratsam:

  • Außerdem nutzen sie sich schneller ab, was zusätzliche Kosten verursacht.
  • Winterreifen haben einen längeren Bremsweg und schlechtere Fahreigenschaften bei warmen Temperaturen.

Bußgeldportal-Tipp: Sicherheit geht vor

Wenn Sie im Winter viel mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie gut vorbereitet sein. Denn Eis und Glätte können auch im Flachland schnell auftreten. Wenn Sie in der warmen Jahreszeit mit Sommerreifen unterwegs sind, sollten Sie im Herbst auf Winterreifen wechseln. Wer mit Ganzjahresreifen fährt, sollte sicher gehen, ob das Alpine-Symbol am Reifen angebracht ist.

Wenn die Straßenverhältnisse richtig winterlich werden ist es trotz Sicherheitsvorkehrungen die beste Entscheidung das Auto stehen zu lassen. Aber berufsbedingt ist das nicht immer möglich. Bleibt zu hoffen, dass auch die anderen Autofahrer sicher im Winter unterwegs sind. Ansonsten kann das nicht nur teuer, sondern vor allem gefährlich werden.

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Kommentare

Es wurde bisher 1 Kommentar zu diesem Thema abgegeben.

nein
am 29.09.2023
Leider keine Angabe zum Alter der Reifen
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