Bahnstreik-Verbrauchertipp: So gelingt die Ticket-Erstattung
Auch 2024 kommt es wieder zu Bahnstreiks. Entweder fallen Züge komplett aus oder es kommt zu Verspätungen. Dafür können Sie eine Entschädigung verlangen.
Bahnstreiks sind immer eine Herausforderung für Reisende. Doch auch in dieser Situation haben Sie Rechte, die Sie kennen sollten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei einem Bahnstreik tun können, um Ihre Rechte zu wahren.
Stornierung der Fahrkarte
Wenn Sie eine Fahrkarte für einen angekündigten Streiktag gebucht haben, können Sie diese stornieren und das Geld zurück verlangen. Dazu müssen Sie sich an das Bahnunternehmen wenden, bei dem Sie die Fahrkarte gebucht haben.
Entschädigung bei Verspätungen
Auch wenn Sie an einem Streiktag unterwegs sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Zug verspätet ist oder ausfällt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung. Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof haben Sie Anspruch auf 25 Prozent Entschädigung des Fahrpreises, ab 120 Minuten stehen Ihnen 50 Prozent zu.
Wie ist die Ersatzbeförderung im Streikfall geregelt?
Wenn Sie wegen eines Streiks nicht an Ihr Ziel kommen, muss die Bahn Ihnen eine Ersatzbeförderung anbieten. Dies kann eine Taxifahrt, ein Fernbus oder eine Bahnfahrt mit einem anderen Unternehmen sein.
Muss die Bahn mir eine Unterkunft bezahlen?
Wenn Sie wegen eines Streiks an einem Bahnhof stranden und die Bahn Ihnen keine Ersatzbeförderung anbieten kann, muss sie Ihnen eine Unterkunft besorgen. Dies gilt auch, wenn Sie die Fahrt abgebrochen haben.
So bereiten Sie sich am besten auf einen Bahnstreik vor
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt über mögliche Streiks. Die Bahnunternehmen veröffentlichen Informationen zu Streiks auf ihren Websites und in den Apps.
- Sammeln Sie Belege, wenn Ihr Zug verspätet ist oder ausfällt. Dazu gehören Fahrscheine, Verspätungsbescheinigungen und Fotos von Anzeigetafeln.
- Setzen Sie sich im Falle eines Streiks mit dem Bahnunternehmen in Verbindung. Die Mitarbeiter des Bahnunternehmens können Ihnen Auskunft über Ihre Rechte geben und Ihnen bei der Entschädigungs- oder Ersatzbeschaffung helfen.
Formular zur Rückerstattung
Bei einem Streik gelten Streiks nicht als außergewöhnliche Umstände. Das bedeutet, dass die Bahnunternehmen für die Folgen des Streiks haften müssen. Wenn Sie Ihre Rechte bei einem Bahnstreik geltend machen möchten, finden Sie auf der Website der Deutschen Bahn ein Formular zum Download.