OLG-Urteil: Blitzer-App auch für Beifahrer tabu
Die Nutzung einer Blitzer-App auf den Beifahrer zu schieben, ist nicht mehr möglich. Laut OLG Karlsruhe sind aktive Blitzerwarner für alle Mitfahrer verboten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat eine Gesetzeslücke geschlossen: In Deutschland ist es verboten, Blitzer-Apps und Radarwarner im Auto zu verwenden. Kürzlich hat das Gericht entschieden, dass dieses Verbot nicht nur für den Fahrer, sondern auch für alle anderen Insassen des Fahrzeugs gilt.
Wie kam es zu dem Urteil?
Ende Januar 2022 wurde ein Mann von der Polizei in Heidelberg gestoppt, da er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Als die Beamten ihn kontrollierten, schob er das Smartphone seiner Beifahrerin, das in der Mittelkonsole lag, bewusst zur Seite.
Für das Amtsgericht in Heidelberg war der Sachverhalt klar: der Mann wusste von der Nutzung der Blitzer-App. Das Gericht verhängte gegen den Blitzer-App-Sünder wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Der Mann weigerte sich jedoch, die Strafe zu zahlen, und legte deshalb eine Rechtsbeschwerde beim OLG Karlsruhe ein.
OLG-Karlsruhe: Blitzer-App-Verbot ist in StVO klar geregelt
Die Klage blieb jedoch erfolglos. Für die Karlsruher Richter ist die Rechtslage eindeutig: Blitzer-Apps für Smartphones sind, ähnlich wie Radarwarn- und Laserstörgeräte, seit einer Ergänzung in § 23 Abs. 1c S. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2019 gesetzlich verboten. Das Bußgeld von 75 Euro ist etwas geringer als die Strafe für Handy am Steuer. Ein Punkt in Flensburg droht mittlerweile auch.
Entgegen einiger Behauptungen im Internet gilt dieses Verbot nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe auch dann, wenn die App vom Beifahrer genutzt wird und der Fahrer sich dadurch vor Blitzern warnen lässt. (Urteil: 20.12.2022 (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23))
Ist ein Verbot von Blitzer-Apps sinnvoll?
Viele Blitzer-App-Nutzer werden sich die Frage stellen, warum im Radio vor Blitzern gewarnt werden darf – der Beifahrer aber eine Blitzer-App nicht aktiv nutzen darf. Dass der Autofahrer selbst durch eine Blickzuwendung zu einer Blitzer-App vom Verkehr abgelenkt werden kann, ist unstrittig.
Warum ein Beifahrer sich in einer App nicht aktiv vor Blitzern warnen und die Blitzermeldung an den Fahrer weitergeben darf, wird sicherlich für Diskussionen sorgen. Die Frage ist natürlich auch, wie ein solches Verbot überhaupt nachgewiesen und geahndet werden soll.
Wie ist Ihre Meinung zum Thema Blitzer-Apps? Halten Sie ein generelles Nutzungsverbot während der Autofahrt für sinnvoll? Über einen Kommentar unterhalb des Beitrages würden wir uns freuen.
Es wurde bisher 1 Kommentar zu diesem Thema abgegeben.
den Bundesrat "Beschluss des Bundesrates - Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" wird immer nur vom Fahrzeugführer geredet und
dass dieser keine Geräte usw. betreiben, betiebsbereit mitführen oder verwenden darf.
Auch in der Begründung des Bundesrat fällt kein Wort vom Beifahrer.
Darf ein Gericht so einfach eine Auslegung fällen, die nirgenwo niedergeschrieben ist ??